Titel der Richtlinie/Datum/
Fundstelle |
Überwachung des Straßenverkehrs
durch Polizei und örtl. Ordnungsbehörden; StAnz 2/96 S. 134f. |
Geltung für
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde? |
Ja
Ja |
Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen |
- Unfallpunkte mit geschwindigkeitsbedingten
Unfallgeschehen gem. örtl. Unfalluntersuchungen
- Unfallgefahrenpunkte, an denen sich bereits Unfälle ereignet haben
- Strecken mit überdurchschnittlicher Unfallbelastung
- schutzwürdige Zonen (z.B. Schulen, Kindergärten etc.)
- geschwindigkeitsbegrenzte und verkehrsberuhigte Zonen
- sonstige Stellen |
Zeitliche Vorgaben |
Ja, zeitliche Schwerpunkte i.S.v. Meßstellenauswahl |
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung |
I.d.R. mindestens 100 m |
Unterschreitungen hierzu |
Ja, insbesondere an Unfall- und Unfallgefahrenschwerpunkten |
Gerätefehlertoleranzen |
bis 100 km/h: -3 km/h
101 km/h-133 km/h: -4 km/h
134 km/h-166 km/h: -5 km/h
167 km/h-199 km/h: -6 km/h
200 km/h-223 km/h: -7 km/h
224 km/h-250 km/h: -8 km/h |
Geschwindigkeitstoleranzen |
5 km/h |
Technische Ausbildung des Meßpersonals? |
Ja |
Privates Meßpersonal? |
Ja, zur technischen Hilfe örtl.
Ordnungsbehörden |
Hinweis auf
- PTB-Einsatzrichtlinien?
- Bedienungsanleitung? |
Ja
Ja |
Meßprotokoll
- zwingend vorgeschrieben?
- Muster vorhanden?
- Mindestanforderungen? |
Ja
Nein
Ja |
Anhalten
- vorgeschrieben?
- wozu? |
keine Angabe |