Titel der Richtlinie/Datum/
Fundstelle |
Erlaß zur Geschwindigkeitsüberwachung
im öffentlichen Straßenverkehr vom 15.11.1995, Änderung
vom 22.12.1995 |
Geltung für
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde? |
Ja
Ja |
Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen |
Konzentration auf:
- Unfallhäufungsstellen mit vielen geschwindigkeitsbedingten schweren
Unfällen
- Stellen mit besonderen Gefährdungen |
Zeitliche Vorgaben |
Nein |
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung |
100 m |
Unterschreitungen hierzu |
In zu begründenden und zu dokumentierenden
Ausnahmefällen |
Gerätefehlertoleranzen |
keine Angabe |
Geschwindigkeitstoleranzen |
5 km/h |
Technische Ausbildung des Meßpersonals? |
- Ja, nach den Auflagen der PTB und
der Gerätehersteller;
- Fortbildungspflicht |
Privates Meßpersonal? |
Ja, aber nur als technische Hilfskräfte
für nichthoheitliche Aufgaben |
Hinweis auf
- PTB-Einsatzrichtlinien?
- Bedienungsanleitung? |
Ja
Ja |
Meßprotokoll
- zwingend vorgeschrieben?
- Muster vorhanden?
- Mindestanforderungen? |
Ja
Ja
Ja |
Anhalten
- vorgeschrieben?
- wozu? |
nur durch Polizei zulässig |