|
|
|
Rotlichtverstoß bei Überfahrt der Haltelinie bei "Grün" |
|
|
Jeder weiß, wer über eine Kreuzung fährt, wo die Ampel länger als eine Sekunde "Rot" zeigte, riskiert Fahrverbot und muß eine erhebliche Geldstrafe zahlen. Ein Rotlichtverstoß ist auch dann gegeben, wenn ein Fahrer bei grüner Ampel über die Haltelinie fährt und nun verkehrsbedingt anhalten muß. In der Zwischenzeit schaltete die Ampel auf "Rot" und ein Autofahrer fuhr nun über die Kreuzung. Für die Richter war dieses Verhalten ein "Qualifizierter Rotlichtverstoß" und war entsprechend zu ahnden. Der Autofahrer überquerte mit seinem Fahrzeug die Kreuzung zu einem besonders gefährlichen Zeitpunkt. BGH Az.: 4StR 61/99
|
|
|
INFOBOX |
|
|
|
|
Autor:
|
|
Quelle:
|
|
Bildquelle:
|
|
Erstellt:
|
|
|
|
|
|