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Qualifizierter Rotlichtverstoß nach Überfahren der Haltlinie

Der BGH hatte die Frage zu beantworten, ob jemand einen qualifizierten Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 34.2 der Anlage zur BKatV begehen kann, wenn er bei Grünlicht die Haltlinie vor einer Ampel überfährt und nach verkehrsbedingtem Halt bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase in eine Kreuzung einfährt. Der Betroffene wollte an einer Ampel, die Grün zeigte, rechts abbiegen. In Höhe der Ampel musste er dann jedoch anhalten. Als die Ampel bereits wieder Rot zeigte, was er nicht wahrgenommen hatte, aber hätte erkennen können, setzte er die Fahrt fort.Nach dem BGH könne darin ein qualifizierter Rotlichtverstoß zu sehen sein, gerade wenn der Betroffene noch die Möglichkeit gehabt hätte, die Signale der Ampel einzusehen.Ab dem Rotlicht gelte für ihn, unabhängig von der Haltelinie, das Gebot "Halt vor der Kreuzung".

 

INFOBOX  
 
Autor:
Quelle: Advoris.de
Bildquelle:
Erstellt: 24.06.1999
 

 

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