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Mit Handy über Rot droht Fahrverbot

Wer beim Autofahren ohne Freisprechanlage telefoniert und dabei eine rote Ampel überfährt, handelt vorsätzlich und muss deshalb mit einer Erhöhung der Geldbuße und Fahrverbot rechnen. Die härtere Strafe wird damit begründet, dass sich ein telefonierender Fahrer bewusst so ablenken lässt, dass es zu Verkehrsverstößen kommen kann. Das befand das Oberlandesgericht in Celle (Az.: 333 Ss 38/01), wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR 2001, S.415 berichtet.

Das Verbot, ohne Freisprechanlage zu telefonieren, war zwar zur Tatzeit noch nicht in Kraft, die Forderung danach wurde aber bereits ausführlich in den Medien diskutiert. Der Angeklagte wusste also von der Problematik. Außerdem muss, so das Gericht, jedem Autofahrer von Haus aus klar sein, dass Telefonieren ohne Freisprechanlage die Konzentration beeinträchtigt.


Finde ich richtig! Mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren ist ohnehin verboten, auch wenn sich das Verbot scheinbar noch nicht herumgesprochen hat. Wenn das Telefonieren Unfälle entstehen oder Ordnungswidrigkeiten nach sich zieht, sollte die Ablenkung durch Straferhöhung bzw Teilschuld zum tragen kommen!
Hallo, kannst du lesen?

"Das Verbot, ohne Freisprechanlage zu telefonieren, war zwar zur Tatzeit noch nicht in Kraft, die Forderung danach wurde aber bereits ausführlich in den Medien diskutiert."

Es ist davon auszugehen, dass noch keine Sekunde lang Rot war, weil sonst hätte es ja sowieso ein Fahrverbot gegeben, Handy hin oder her.

Gilt wohl auch als Warnung für andere ablenkende Tätigkeiten beim Fahren, die nicht ausdrücklich verboten sind. Kramen nach CD's, Rauchen (bzw. Anzünden der Zigarette), oder was weiß ich was.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen telefonieren ist während der Fahrt immer Scheisse... egal ob m,it oder ohne Freisprechanlage... ich habe eine festeingebaute.. und trotzdem es lenkt immer verstärkt ab

 

INFOBOX  
 
Autor: ADAC
Quelle: DAR 2001, S.415
Bildquelle:
Erstellt: 11.09.1998
 

 

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