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Rotlichtverstoß an Baustellenampel |
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War die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot, sind regelmäßig
reichlich Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot fällig. Aber auch da gibt
es Ausnahmen: War der Rotlichverstoß objektiv nicht geeignet, eine Gefährung
anderer herbeizuführen, darf die Sanktion auch geringer sein, so das Bayerische
Oberste Landgericht (Az.1 ObOwi 611/96). Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer
eine Baustellenampel mißachtet, wobei die typische Gefahr eines normalen
Rotlichtverstoßes (die mögliche Kollision mit dem Querverkehr) nicht
vorlag. - Ein "Oberstes" Landgericht gibt's übrigens nur in Bayern,
in anderen Bundesländern ist das Recht schon beim "Ober"landesgericht
zu Ende.
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