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153 Stundenkilometer nicht mehr fahrlässig |
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Wer statt mit den erlaubten 100 Stundenkilometern mit 140 Sachen oder mehr über
die Landstraße braust, handelt nicht mehr fahrlässig, sondern übertritt
die Verkehrsregeln vorsätzlich.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil die
Entscheidung gegen einen Autofahrer bestätigt, der in erster Instanz zu 300 Mark
Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden war.
Der Mann war mit 153 Stundenkilometern auf der Landstraße erwischt worden. Der
Autofahrer hatte vor Gericht erklärt, er habe nicht auf den Tacho geschaut. Ihm sei seine
Geschwindigkeit gar nicht klar gewesen und demnach habe er lediglich fahrlässig
gehandelt.
Auf diese Argumentation ließen sich die Koblenzer Richter jedoch nicht ein. Sie
erklärten, wer die zulässige Geschwindigkeit um 40 oder mehr Stundenkilometer
überschreite, merke dies schon aufgrund der veränderten Motorgeräusche und "anhand
der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert".
Dem Betroffenen müsse sein hohes Tempo klar gewesen sein. Er habe deshalb bedingt
vorsätzlich gehandelt, was eine höhere Strafe als bei bloß fahrlässigem Handeln
rechtfertige.
(Aktenzeichen: 127 E 1 - 34/96)
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
18. September 1997 |
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