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153 Stundenkilometer nicht mehr fahrlässig

Wer statt mit den erlaubten 100 Stundenkilometern mit 140 Sachen oder mehr über die Landstraße braust, handelt nicht mehr fahrlässig, sondern übertritt die Verkehrsregeln vorsätzlich.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil die Entscheidung gegen einen Autofahrer bestätigt, der in erster Instanz zu 300 Mark Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden war.

Der Mann war mit 153 Stundenkilometern auf der Landstraße erwischt worden. Der Autofahrer hatte vor Gericht erklärt, er habe nicht auf den Tacho geschaut. Ihm sei seine Geschwindigkeit gar nicht klar gewesen und demnach habe er lediglich fahrlässig gehandelt.

Auf diese Argumentation ließen sich die Koblenzer Richter jedoch nicht ein. Sie erklärten, wer die zulässige Geschwindigkeit um 40 oder mehr Stundenkilometer überschreite, merke dies schon aufgrund der veränderten Motorgeräusche und "anhand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung ändert".

Dem Betroffenen müsse sein hohes Tempo klar gewesen sein. Er habe deshalb bedingt vorsätzlich gehandelt, was eine höhere Strafe als bei bloß fahrlässigem Handeln rechtfertige.

(Aktenzeichen: 127 E 1 - 34/96)


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Erstellt: 18. September 1997
 

 

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