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Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei übersehenem Ortseingangsschild |
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In Fällen, in denen die Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen
Ortschaft stattgefunden hat, bedarf es zusätzlicher Feststellungen zu deren
Erkennbarkeit für die Begründung eines Regelfahrverbotes nach §
25 I 1 StVG, § 2 I Nr. 1 und II BkatV nur, wenn sich der Betroffene dahin
einläßt, er habe sowohl das Ortseingangsschild übersehen als
auch wegen besonderer Umstände die Ortschaft als solche nicht erkennen
können.
Wie ist es eigentlich, wenn man durch Gegenverkehr aus Versehen das Ortsendschild "gesehen hat, obwohl es dort gar nicht stand und der Rest des Verkehrsraumes, incl. Beschilderung, auf Ausserorts hinweist....
Landstraße die gehen auf der einen seite von der Bebauungsdichte aus und auf der anderen seite wieviele Leute da leben ! Aber deine Frage war anders wenn man das Schild sieht wie obenbennant hat man nicht nach vorne geschaut " Fehler " und wenn es dann auch noch garnicht da ist!? :-) Ab nach Hause ins Bett " Grippe " Wenn es nicht da ist hällt man sich an die Schilder die da sind. wäre besser und gesünder.
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
Softnet |
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Bildquelle:
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Erstellt:
28.1.1998 |
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