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Verkehrssünder bekam Gnade statt Fahrverbot |
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BAD HERSFELD. Temposünder können auch bei gravierenden Verstößen
gegen die Straßenverkehrsordnung noch auf Gnade vor Gericht hoffen. Wenn
außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann das Gericht auch bei
einem einschlägig vorbelasteten Beschuldigten von der Verhängung eines
Fahrverbotes absehen und dafür die Geldbuße erhöhen. So kam
in einem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, ein Mann mit einem
"blauen Auge" in Form von 500 Mark Bußgeld davon. Er hatte argumentiert,
ein Fahrverbot würde ihn beruflich ruinieren, weil er viel mit dem Auto
unterwegs sein müsse. Außerdem habe seine Ehefrau Krebs, und er müsse
sie mehrmals wöchentlich zur Chemotherapie bringen. Das berufliche Argument
wog nicht so schwer: Ein Autofahrer, der auf seinen Führerschein angewiesen
sei, müsse eben besonders verantwortungsbewußt fahren, hieß
es in dem Urteil. Die besonders belastende private Situation des Beschuldigten
wertete das Gericht jedoch zu seinen Gunsten - schließlich werde die Schwerkranke
durch ein Fahrverbot für ihren Ehemann ebenfalls belastet. Als eindringliche
Mahnung betonte das Gericht zum Schluß: "Der Betroffene muß
sich jedoch darüber im Klaren sein, daß seine anerkanntermaßen
schwierige berufliche und private Situation kein Freibrief für die Mißachtung
der Verkehrsvorschriften sein kann. Bei jeder weiteren - auch geringfügigen
- Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Fahrverbot gegen ihn verhängt".
Vernünftige Entscheidung!
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV |
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Bildquelle:
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Erstellt:
31. Mai 1996 |
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