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Verkehrssünder bekam Gnade statt Fahrverbot

BAD HERSFELD. Temposünder können auch bei gravierenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung noch auf Gnade vor Gericht hoffen. Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann das Gericht auch bei einem einschlägig vorbelasteten Beschuldigten von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und dafür die Geldbuße erhöhen. So kam in einem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, ein Mann mit einem "blauen Auge" in Form von 500 Mark Bußgeld davon. Er hatte argumentiert, ein Fahrverbot würde ihn beruflich ruinieren, weil er viel mit dem Auto unterwegs sein müsse. Außerdem habe seine Ehefrau Krebs, und er müsse sie mehrmals wöchentlich zur Chemotherapie bringen. Das berufliche Argument wog nicht so schwer: Ein Autofahrer, der auf seinen Führerschein angewiesen sei, müsse eben besonders verantwortungsbewußt fahren, hieß es in dem Urteil. Die besonders belastende private Situation des Beschuldigten wertete das Gericht jedoch zu seinen Gunsten - schließlich werde die Schwerkranke durch ein Fahrverbot für ihren Ehemann ebenfalls belastet. Als eindringliche Mahnung betonte das Gericht zum Schluß: "Der Betroffene muß sich jedoch darüber im Klaren sein, daß seine anerkanntermaßen schwierige berufliche und private Situation kein Freibrief für die Mißachtung der Verkehrsvorschriften sein kann. Bei jeder weiteren - auch geringfügigen - Geschwindigkeitsüberschreitung wird ein Fahrverbot gegen ihn verhängt".


Vernünftige Entscheidung!

 

INFOBOX  
 
Autor:
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Bildquelle:
Erstellt: 31. Mai 1996
 

 

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