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Polizei darf Radarwarngeräte sicherstellen |
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München - Radarwarngeräte dürfen nach einem unanfechtbaren
Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) von der Polizei
sichergestellt und sogar vernichtet werden, ohne den Eigentümer zu entschädigen.
Darauf hat das Münchener Polizeipräsidium gestern hingewiesen. Der
Kläger war den Angaben zufolge im vergangenen Januar von einer Funkstreife
angehalten worden, weil er die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 60 Prozent
überschritten hatte. Er hatte einen eingeschalteten Radarwarner dabei,
den die Beamten sicherstellten. Gegen einen Beschluß des VG München,
der dieses Vorgehen rechtfertigte, erhob der Mann Beschwerde (Az.: 24 ZS 98
1588 vom 23.7).
Da hätte man ihm erstmal beweisen müssen, daß er den Radarwarner auch benutzt hat. Ich hätte ja auch eine leere Flasche Alkohol im Auto haben können und man hätte gesagt, daß ich getrunken hätte, obwohl sich die Flasche da schon ein Jahr befunden hätte. Tse tse
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
(dpa) |
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Bildquelle:
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Erstellt:
03.08.1998 |
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