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Wer zahlt Anfahrt, wenn der Abschlepper umsonst ausrückt?

Gerade noch Glück hatte ein Verkehrssünder, der sein Auto im Parkverbot abgestellt hatte. Bevor der bereits von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmer das falsch geparkte Auto erreichte, kam der Betroffene und fuhr es sofort weg. Problem dabei: Wer zahlt jetzt die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppunternehmers ?

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied: Die Polizei. Das ist jedenfalls dann so, wenn die Polizei nicht unmittelbar nach dem Eintreffen des Verkehrssünders versucht, den Abschleppdienst telefonisch wieder abzubestellen oder wenn sie nicht beweisen kann, daß bei unverzüglichem Anruf des Abschleppdienstes ein Abbestellen nicht mehr möglich gewesen wäre (An 5 K 98/00562; VersR 1999, 898).

 

INFOBOX  
 
Autor: Dr. Michael Ludovisy
Quelle: Trucker 10/99
Bildquelle:
Erstellt:
 

 

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