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Selbstgefährdung des Beifahrers bei Überschreitung der BAB-Richtgeschwindigkeit |
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Die Klägerin verunglückte bei einem Unfall schwer. Sie war Beifahrerin
im Pkw ihres Mannes, der mit ca. 200 km/h auf der linken Spur einer Autobahn
fuhr, als ein Lkw plötzlich von der rechten auf die linke Spur wechselte.Das
OLG hat entschieden, dass eine Mitverantwortlichkeit der Klägerin ausscheide.
Sie müsse sich die hohe Geschwindigkeit des Pkw ihres Mannes nicht als
schuldhafte Eigengefährdung anrechnen lassen. Grundsätzlich habe der
Fahrer die alleinige Verantwortung für die Führung des Fahrzeugs.
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
advoris.de |
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Bildquelle:
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Erstellt:
20.05.1999 |
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