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Suche nach Handy während der Fahrt ist grob fahrlässig |
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Der ortskundige Kl. fuhr mit seinem Audi A4 bei starkem Regen auf einer Landstraße;
vor einer Rechtskurve war ihm das Handy, das normalerweise in einer Halterung
steckte, aus der Hand geglitten und auf den Boden vor dem Beifahrersitz gefallen.
Als der Kl. sich nach dem Handy bückte, geriet er mit seinem Pkw ins Schleudern
und wurde aus der Kurve getragen. An dem Fahrzeug entstand dadurch ein Schaden
von über 26.000 DM. Die Versicherung weigerte sich - wegen grob fahrlässigem
Verhalten des Kl. - zu zahlen. Nach Aussage des Kl. sei das Handy nicht bereits
vor dem Unfall auf den Fahrzeugboden gefallen. Aquaplaning sei die eigentliche
Unfallursache gewesen. Die von ihm gegenüber einem Polizeibeamten und zwei
anderen Verkehrsteilnehmern getätigte Aussagen direkt nach dem Unfall seien
durch einen Schock geprägt gewesen. Die Klage blieb in beiden Instanzen
ohne Erfolg.Das OLG folgte im vorliegenden Fall den Aussagen des Polizisten,
nach denen der Kl. unmittelbar vor dem Unfall ihm gegenüber von dem Handy
gesprochen und eine Verbindung zu dem Unfall hergestellt habe. Um in einem Audi
A4 mit Seriensitzen den Boden vor dem Beifahrersitz abzutasten, so das Gericht,
müsse der Fahrer seine Position ganz erheblich verlagern und könne
dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren. Es handele sich dabei
auch nicht um eine spontane Schreckreaktion (wie etwa beim Herunterfallen einer
glühenden Zigarette), sondern um ein bewusstes, zielgerichtetes Vorgehen.
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
advoris.de |
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Bildquelle:
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Erstellt:
11.04.2001 |
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