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Geschwindigkeitsmessung durch Hubschrauber |
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Die Schätzung der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges durch Nachfliegen
mit dem Hubschrauber ist rechtsbedenklich, jedoch zur Ermittlung der gefahrenen
Mindestgeschwindigkeit bei ausreichend hohem Sicherheitsabzug u. U. zulässig
(OLG Hamm VRS 50, 68; OLG Hamm DAR 76, 109).
Werden Geschwindigkeit und Abstände durch eine vom Hubschrauber aus geführte
Videokamera festgestellt, so kann dies ein zulässiges Beweismittel sein;
um möglichen Ungenauigkeiten Rechnung zu tragen, ist ein Sicherheitsabschlag
von 10 Prozent vorzunehmen (OLG Koblenz DAr 92, 471 = NZV 92, 495 = VM 92, 78
= VRS 83, 459 = NJW 93, 215).
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
Beck/Berr: OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht |
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Bildquelle:
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Erstellt:
18. September 1997 |
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