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Fahrereigenschaft - Anhörungsbogen

Der Hauptschwachpunkt der meisten Ermittlungen in Ordnungswidrigkeitensachen (also auch bei Rotlicht- und Abstandsverstößen, aber nicht bei Parkverstößen!) ist der Fahrerbeweis. Denn außer bei Lasermessungen und dem Provida-System, bei denen im Normalfall gleich angehalten wird, existiert als einziges Beweismittel für die Fahrereigenschaft das Frontfoto. Nur wenn man a. halbwegs sicher zu erkennen ist und b. die einen überhaupt finden (bei fremdem Fahrzeug), ist damit ein Beweis möglich. Der Schluß Fahrer = Halter ist nach st. Rspr. nicht zulässig, der Fahrer muß also in jedem Fall positiv festgestellt werden.

Dazu wird dem Halter i.d.R. ein Anhörungsbogen (oder bei geringeren Verstößen ein Verwarnungsgeldangebot) zugesandt. Das Verwarnungsgeldangebot sollte man natürlich i.d.R. annehmen, da 20 – 75,-- wohl kaum jemand weh tun und die Angelegenheit nach Bezahlung erledigt ist, d.h. es erfolgt keine Eintragung in irgendwelche Register. In der Anhörung sollte man keine Angaben zur Sache machen und sich statt dessen a. auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter berufen (sofern man selbst beschuldigt wird) und b. auf die stetige Rechtsprechung, daß weder ein Schluß Fahrer = Halter zulässig ist, noch aus der Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechtes irgendwelche Schlüsse gezogen werden können. Ein Anwalt wird Euch das natürlich i.a.R. weit professioneller und ausführlicher formulieren. Es kann auch angegeben werden, man könne sich nicht mehr erinnern, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, insb. wenn die Anhörung erst mehr als 2 Wochen nach dem Verstoß eintrifft (z. Thema Fahrtenbuch s.u. 4.). Davon, reale Personen zu bezichtigen, die den Verstoß nicht begangen haben, ist aber abzuraten, da dies den Straftatbestand der „Falschen Verdächtigung" erfüllen kann, selbst wenn der Bezichtigte damit einverstanden ist.

Wichtig ist jedoch in jedem Fall, daß man schon in der Anhörungsphase den Verstoß zurückweist, da ansonsten i.a.R. sofort ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Erfahrungsgemäß wird aber eher nach einer Anhörung das Verfahren eingestellt, als auf einen Einspruch auf einen Bußgeldbescheid hin.

 

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Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht einfach so hin. Sehr oft macht es Sinn, sämtliche Beweise zu überprüfen. Wir empfehlen daher, den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf einer Vorprüfung durch einen Experten zu unterziehen. Weiter

 

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