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Einspruch |
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Wird dennoch ein Bußgeldbescheid erlassen, hat man nach Zustellung (Zugangsfiktion
Aufgabe zur Post plus 3 Tage, sofern nicht tatsächlich später eingetroffen)
14 Tage (Eingang bei der Behörde maßgeblich!) Zeit, Einspruch einzulegen.
Auch wenn eine Benachrichtigung im Postkasten liegt oder nette Nachbarn das
Einschreiben annehmen, löst das einen Zugang im Rechtssinne aus. Wer unverschuldet
den Bescheid erst nach der Frist erhält (z.B. von den Nachbarn verschlampt
oder im Urlaub gewesen), muß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"
beantragen; allerdings wird von seiten der Behörde ein sehr strenger Maßstab
angelegt. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch muß
nicht begründet werden, da die Stelle von Amts wegen verpflichtet ist,
den Vorgang noch einmal komplett nachzuprüfen. Eine Begründung empfiehlt
sich jedoch aus verständlichen Gründen dennoch und kann auch nachgeschoben
werden, sofern noch kein Bescheid ergangen ist. Der Einspruch an sich verursacht
noch keine zusätzlichen Gebühren. Wird nach einem negativen Bescheid
die Sache aufrechterhalten, gibt die Verwaltungsbehörde sie an die zust.
Staatsanwaltschaft ab. Diese wird i.d.R. einen Gerichtstermin beantragen. Noch
bis zum Beginn der Verhandlung kann der Einspruch gebührenfrei zurückgenommen
werden, auch noch während der Verhandlung, wenn die Staatsanwaltschaft
zustimmt (sofern sie überhaupt anwesend ist). Ein Urteil ist zwar etwas
teurer (10% der Geldbuße, mindestens 50 DM); dafür erwächst
der Bescheid nicht rückwirkend in Rechtskraft wie bei der Rücknahme
des Einspruches (wichtig z.B. bei Tilgungsfristen von vorherigen Punkten oder
einem oben angesprochenen zwischenzeitlichen weiteren Verstoß über
25 km/h über dem Limit). Bei der Verhandlung besteht nicht notwendigerweise
Anwesenheitspflicht des Beschuldigten, er kann sich auch durch einen Anwalt
vertreten lassen. Das pers. Erscheinen kann (und wird i.d.R.) aber angeordnet
werden, sofern es für die Sachaufklärung erforderlich ist, also insb.
wenn es Streitigkeiten beim Fotobeweis gibt (dies kann bei entfernteren Gerichten
maßgeblich ist der Tatort" durchaus lästig
und teuer sein).
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INFOBOX |
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Sie wurden geblitzt?
Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht einfach so hin. Sehr oft macht es Sinn, sämtliche Beweise zu überprüfen. Wir empfehlen daher, den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf einer Vorprüfung durch einen Experten zu unterziehen. Weiter |
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