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Medizinisch - Psychologische Untersuchung (MPU) |
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Im Volksmund heißt die MPU "Idiotentest". Warum sie so
genannt wird, werden wohl nur diejenigen wissen, die sie schon einmal durchgemacht haben. Was ist die "Fahrerlaubnis"?
Der Staat hat das Fahren mit Kraftfahrzeugen auf seinen Straßen
grundsätzlich verboten, es sei denn, er erlaubt es dem Bürger. Dann erteilt er eine
"Fahrerlaubnis". Die erste Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn man die
erforderliche Zahl an Fahrstunden absolviert und die theoretische und praktische
Fahrprüfung bestanden hat. Als Nachweis für jeden, den es interessiert bekommt man dann
einen rosafarbenen Ausweis ausgehändigt, den Führerschein. Die Erlaubnis des Staates,
Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen (Fahrerlaubnis), behält man so lange, wie man sie nicht
verliert. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird (Entzug der Fahrerlaubnis), wird zugleich
der Führerschein eingezogen und vernichtet.
Was ist, wenn man die Fahrerlaubnis verliert?
Gründe, die Fahrerlaubnis zu verlieren sind z.B.
- Alkohol und Drogen
- Zu viele Punkte in Flensburg
- Sonstige Gründe der "Charakterlichen Ungeeignetheit"
- Eingetretene körperliche Gebrechen (z.B. nach einem Unfall Beinverlust, Armverlust,
Blindheit auf einem Auge)
- Altersbedingte Fahrunfähigkeit.
Der Entzug der Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf
führerscheinpflichtige Fahrzeuge, also z.B. nicht auf Mofas. Da die Erlaubnis des
Staates, eine Kraftfahrzeug zu fahren, ganz entfallen ist, kann man nirgendwo mehr Auto
fahren, auch nicht im Ausland.
Wie bekommt man die Fahrerlaubnis wieder?
Wer die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, kann nach Ablauf von
etwaigen Sperrfristen die "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis" beantragen.
Derartige Formulare gibt es bei den Führerscheinstellen der zuständigen Gemeinden des
Wohnortes. In bestimmten Fällen knüpft der Staat die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
aber daran, daß zunächst die MPU durchgeführt wird. Das ist z.B. der Fall
- bei jedem Alkohol - Ersttäter , wenn er mehr als 2,0 %0 Alkohol im Blut hatte
- bei jedem Alkohol - Zweit- und Mehrfachtäter (auch wenn ein Mal nur als bloßer
Radfahrer oder Fußgänger vorgefallen ist)
- bei jedem Alkohol - Täter mit mehr als 1,6 %0, wenn er zur Tatzeit jünger als 25 war,
zur Tageszeit angehalten wurde oder ohne jede Ausfallerscheinung (z.B. Schlangenlinien)
gefahren ist.
Was ist, wenn man die Fahrerlaubnis noch hat?
Es kann passieren, daß der Staat, also die Führerscheinstelle der
zuständigen Gemeinde des Wohnortes, erfährt, daß Zweifel an der Fahreignung bestehen
können. (Z.B. erfährt sie von der Polizei, daß ein Führerscheininhaber mit mehr als
2,0 %0 mit einem Fahrrad gefahren ist , regelmäßig Drogen konsumiert oder an illegalen
Rennen teilnimmt.) Auch dann ordnet die Führerscheinstelle an, ein MPU-Gutachten
beizubringen. Wer sich weigert, dem wird die Fahrerlaubnis allein wegen seiner Weigerung
entzogen. Fällt das Gutachten negativ aus, wird die Fahrerlaubnis ebenfalls sofort
entzogen.
TIP!
In solch einem Fall kann nur ein Rechtsanwalt, der sich mit
Verkehrssachen auskennt, helfen. Er wird dann versuchen, mit einem Eil-Antrag beim
Verwaltungsgericht zu erreichen, daß die Fahrerlaubnis vorerst wieder zurückgegeben
wird.
Was ist "MPU"?
Wenn der Staat nun Zweifel bekommt, ob ein bestimmter Autofahrer noch
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, dann hat er das Recht, das zu überprüfen.
Das geschieht im Rahmen der MPU. Dort werden zunächst die medizinischen Daten des
Betroffenen überprüft (z.B. die Leberwerte). Anschließend wird der Betroffenen in einem
etwa 20 minütigen Gespräch von einem Psychologen "durchleuchtet". Dabei soll
untersucht werden, ob er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Es ist
ausgesprochen schwer, die MPU zu bestehen. Wer erst einmal durchgefallen ist, hat einen
dornenreichen Weg vor sich: Er wird die Fahrerlaubnis nur dann wiederbekommen, wenn er
irgendwann einmal die MPU besteht. Es gilt der Satz: Einmal MPU - immer MPU!
TIP!
Wer ein solche Problem hat, sollte immer zu einem Rechtsanwalt gehen,
der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt. Ohne einen solchen Rat kann es eine langwierige
und teure Angelegenheit für den Betroffenen werden, jemals die MPU zu bestehen und die
Fahrerlaubnis wiederzubekommen.
Was kann man gegen eine solche MPU-Anordnung tun?
Antwort: Im Grunde gar nichts. Solche Anordnungen der
Führerscheinstelle sind kein Verwaltungsakt und daher nicht durch ein Verwaltungsgericht
überprüfter. Erst wenn die Führerscheinstelle die Wiedererteilung versagt oder eine
bestehende Fahrerlaubnis entzieht, kann man das Verwaltungsgericht um Hilfe nachsuchen.
Auch dazu benötigt man aber die Hilfe eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten
Rechtsanwaltes. Die Rechtsprechung zu diesem Problemkreis ist nämlich sehr kompliziert.
Was ist der Unterschied zum "Fahrverbot"?
Davon zu unterscheiden ist das Fahrverbot: Dann bleibt die
Fahrerlaubnis zwar unverändert bestehen, man darf aber 1 bis 3 Monate davon keinen
Gebrauch machen und somit keinerlei Kraftfahrzeuge führen, auch keine Mofas. Allerdings
gilt das Fahrverbot nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Im Ausland darf man
dann also dennoch weiterfahren (man hat ja noch die Fahrerlaubnis, wenngleich auch keinen
Führerschein, weil man den ja für die Dauer der Verbotsfrist abgeben muß. Dann hilft
ein rechtzeitig vorher besorgter Internationaler Führerschein).
© Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und Fa. softnet
Bevor man sich einer MPU unterzieht, sollte man vom Arzt eine Blutuntersuchung durchführen lassen, um zu sehen, ob die Leberwerte in Ordnung sind (sind sie es nicht, lohnt es sich nicht, zur MPU anzutreten).
Folgende Werte sind als normal anzusehen:
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Mann |
Frau |
Gamma-GT |
6-28 U/l (100-467 nkat/l) |
4-18 U/l (67-300 nkat/l) |
SGOT |
bis 18 U/l (bis 300 nkat/l) |
bis 15 U/l (bis 250 nkat/l) |
SGPT |
bis 22 U/l (bis 367 nkat/l) |
bis 17 U/l (bis 283 nkat/l) |
MCV |
80-100 fl (auch 83-93 fl) |
80-100 fl (auch 83-93 fl) |
GLDH |
bis 4 U/l (bis 67 nkat/l) |
bis 3 U/l (bis 50 nkat/l) |
Quelle: Fresenius Tabelle "Klinische Normalwerte Erwachsene 01.95"
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INFOBOX |
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Autor:
Frank-R.Hillmann III |
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
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