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Nachforschungen der Polizei |
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Wenn der Halter den Verstoß bestreitet oder keine Angaben
macht, ist mit Nachforschungen der Polizei zu rechnen. Diese wird i.a.R. eine
Streife zur Adresse des Halters schicken (also auch zu Firmen), um dort unter
Fotovorlage Ermittlungen anzustellen. Man sollte versuchen, diesem so gut wie
möglich zu entgehen. Evt. folgende Vorladungen durch die Polizei sind nicht
vollstreckbar! Ebensowenig können durch die Polizei Zeugenaussagen erzwungen
werden; niemand sollte daher Angaben zu irgendwelchen Sachfragen wie wer
ist das auf dem Foto", wer fährt normalerweise dieses Fahrzeug"
usw. machen, insb. nicht Nachbarn und Arbeitskollegen. Nahezu sämtlichen
Familienangehörigen und Verschwägerten steht ohnehin ein Aussageverweigerungsrecht
zu; man sollte sich allerdings i.d.R. nicht explizit darauf berufen, da das
den möglichen Täterkreis häufig schon recht stark einengt. In
Firmen empfiehlt es sich, bereits vorher die Anmeldung zu instruieren, daß
derlei nachforschende Polizisten nicht weiter vorgelassen werden. Auch Hausverbote
ggüber selbigen werden gern mal erteilt. In größeren Betrieben
werden offene Bußgeldfälle von der Polizei auch mal eine kurze Zeit
gesammelt und gemeinsam vorgebracht. Sofern es sich um verschiedene Fahrer handelt,
kann auch mal einer erkannt" werden, der einen leichteren Verstoß
begangen hat, um den Ermittlungsdruck ggüber den anderen evt. etwas zu
reduzieren.
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INFOBOX |
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Sie wurden geblitzt?
Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht einfach so hin. Sehr oft macht es Sinn, sämtliche Beweise zu überprüfen. Wir empfehlen daher, den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf einer Vorprüfung durch einen Experten zu unterziehen. Weiter |
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