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Nachforschungen der Polizei

Wenn der Halter den Verstoß bestreitet oder keine Angaben macht, ist mit Nachforschungen der Polizei zu rechnen. Diese wird i.a.R. eine Streife zur Adresse des Halters schicken (also auch zu Firmen), um dort unter Fotovorlage Ermittlungen anzustellen. Man sollte versuchen, diesem so gut wie möglich zu entgehen. Evt. folgende Vorladungen durch die Polizei sind nicht vollstreckbar! Ebensowenig können durch die Polizei Zeugenaussagen erzwungen werden; niemand sollte daher Angaben zu irgendwelchen Sachfragen wie „wer ist das auf dem Foto", „wer fährt normalerweise dieses Fahrzeug" usw. machen, insb. nicht Nachbarn und Arbeitskollegen. Nahezu sämtlichen Familienangehörigen und Verschwägerten steht ohnehin ein Aussageverweigerungsrecht zu; man sollte sich allerdings i.d.R. nicht explizit darauf berufen, da das den möglichen Täterkreis häufig schon recht stark einengt. In Firmen empfiehlt es sich, bereits vorher die Anmeldung zu instruieren, daß derlei nachforschende Polizisten nicht weiter vorgelassen werden. Auch Hausverbote ggüber selbigen werden gern mal erteilt. In größeren Betrieben werden offene Bußgeldfälle von der Polizei auch mal eine kurze Zeit gesammelt und gemeinsam vorgebracht. Sofern es sich um verschiedene Fahrer handelt, kann auch mal einer „erkannt" werden, der einen leichteren Verstoß begangen hat, um den Ermittlungsdruck ggüber den anderen evt. etwas zu reduzieren.

 

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