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Rotlichtverstoß |
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Bußgeldkatalog: Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Verwarngeld | Punkte | Fahrverbot | | Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt | 50 EUR | - | 3 | - | Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 125 EUR | - | 4 | 1 Monat | Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt bei länger als 1 Sekunde andauernde Rotphase | 125 EUR | - | 4 | 1 Monat | Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt bei länger als 1 Sekunde andauernde Rotphase und Gefährdung oder Sachbeschädigung | 200 EUR | - | 4 | 1 Monat | Beim "Grünen Pfeil" nicht angehalten (ohne Gefährdung) | 50 EUR | - | 3 | | Beim "Grünen Pfeil" nicht angehalten (mit Gefährdung) | 60 EUR | - | 3 | | Beim "Grünen Pfeil" nicht angehalten mit Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern bzw. Radfahrern | 75 EUR | - | 3 | | Beim Rechtsabbiegen mit "Grünem Pfeil" aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen | - | 15 EUR | 3 | | |
Rotlicht
Wird das Rotlicht (fahrlässig) überfahren, ist entscheidend, ob ein sogenannter
qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt d.h. das Rotlicht passiert wurde, nachdem
bereits seit mehr als einer Sekunde die Rotlichtphase begonnen hat. Wichtig ist dabei, wie
das Zeitmoment erfaßt wird. Soweit aufgrund von Schätzungen der Verstoß zur Anzeige
kommt, ist entscheidend, ob der Rotlichtverstoß gezielt oder nur beiläufig beobachtet
wird. Wird nicht gezielt die Anzeige rekonstruiert und sind die
beobachtenden Polizeibeamten darauf angewiesen, sowohl die Entfernung als auch die
gefahrene Geschwindigkeit zu schätzen, rechtfertigt dies nicht die Feststellung einer
groben Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers. Auch die allgemeine Feststellung, die
Ampel habe bereits ca. 2 Sekunden" oder ziemlich lange" Rotlicht
gehabt, rechtfertigt nicht die Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.
Beobachten jedoch Polizeibeamte gezielt eine Lichtzeichenanlage, ist das im Beginn des
Rotlichts einsetzende Zählen: 21, 22, ... durch den Polizeibeamten ein geeignetes Mittel
zur Erfassung der bereits abgelaufenen Rotlichtzeit. Der maßgebliche Zeitpunkt für die
Berechnung des Rotlichtverstoßes ist das Überfahren der Haltelinie und nur wenn
eine solche nicht vorhanden ist, gilt der geschützte Bereich" der Kreuzung als
maßgebend für die Berechnung.
Erklärungsversuche betroffener Fahrer gibt es viele die meisten werden von den
Gerichten jedoch nicht akzeptiert: behauptet der Fahrer, er habe vor der roten Ampel
angehalten, habe telefoniert und sei dann losgefahren, weil er aus dem Unterbewußtsein
angenommen hat, es sei grün, entschuldigt ihn dies nicht; die Behauptung durch das
Sonnenlicht geblendet gewesen zu sein, erfordert zumindest, daß das Amtsgericht
feststellt, mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene in den Kreuzungsbereich eingefahren
ist, ob kreuzender Verkehr herrschte, Fußgänger am Überqueren der Fußgängerampel
gehindert wurden. Auch berufliche Nachteile etwa als Taxifahrer - berechtigen
nicht, von einem Fahrverbot Abstand zu nehmen; der Betroffene hat sich hierauf,
gegebenenfalls durch Urlaub o.a., einzustellen.
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
30.04.2008 |
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Sie wurden geblitzt?
Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht einfach so hin. Sehr oft macht es Sinn, sämtliche Beweise zu überprüfen. Wir empfehlen daher, den gegen Sie erhobenen Tatvorwurf einer Vorprüfung durch einen Experten zu unterziehen. Weiter |
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