Titel der Richtlinie/Datum/
Fundstelle |
Dienstanweisung über die Durchführung
von Geschwindigkeitskontrollen des MdI - D I/1 - 71.85 - v. 1.10.1989 |
Geltung für
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde? |
keine Angabe |
Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen |
Auswahl der Örtlichkeiten ausschließlich
nach:
- Unfallanalysen
- Gefährdungsanalysen
- Beschwerden der Bevölkerung (Berücksichtigung des Sicherheitsgefühls)
keinesfalls nach:
- Leistungsfähigkeit der Technik
Häufigkeit der Kontrollen an Fußgängerüberwegen, Kindergärten,
Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen |
Zeitliche Vorgaben |
Nein |
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung |
keine Angabe |
Unterschreitungen hierzu |
? |
Gerätefehlertoleranzen |
-5 km/h |
Geschwindigkeitstoleranzen |
bei stationären Geschwindigkeitskontrollen
in der Regel 3 km/h |
Technische Ausbildung des Meßpersonals? |
keine Angabe |
Privates Meßpersonal? |
Nein, keine Angabe |
Hinweis auf
- PTB-Einsatzrichtlinien?
- Bedienungsanleitung? |
Nein
Nein |
Meßprotokoll
- zwingend vorgeschrieben?
- Muster vorhanden?
- Mindestanforderungen? |
Nein
Nein
Nein |
Anhalten
- vorgeschrieben?
- wozu? |
Nein, keine Angabe |