Titel der Richtlinie/Datum/
Fundstelle |
Richtlinie für die polizeiliche
Verkehrsüberwachung vom 20.9.1991, StAnz. Nr. 19/1991 |
Geltung für
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde? |
Ja
Nein |
Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen |
- Unfallschwerpunkte
- Unfallgefahrenpunkte
- Lärmbelästigung
- sonstige Bereiche, die gefährlich werden könnten |
Zeitliche Vorgaben |
Orientierung an zeitlichen Brennpunkten |
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung |
min. 200 m |
Unterschreitungen hierzu |
- Geschwindigkeitstrichter (100 m, nicht
in erster Stufe)
- Unfallschwer- u. Unfallgefahrenpunkte und Messung sonst nicht möglich
- bes. Verkehrsverhältnisse (z.B. Schulen, Fabrikein- oder -ausfahrt)
- notwendige Messung auf kurzer Strecke sonst nicht möglich |
Gerätefehlertoleranzen |
bei Meßwerten (innerhalb Eichbereich)
<100 km/h: -3 km/h
>100 km/h: -3%
ProViDa-System u. Traffipax-speedophot (Moving-Einsatz)
<100 km/h: -5 km/h
>100 km/h: -5%
Fahrtenschreiber: -5 km/h
EG-Kontrollgeräte: -6 km/h
Funk-Stopp-Meßverf.: +0,7 Sek. |
Geschwindigkeitstoleranzen |
i.d.R. 5 km/h
ausnahmsweise bis 10 km/h |
Technische Ausbildung des Meßpersonals? |
spezielle Ausbildung der Polizeibeamten |
Privates Meßpersonal? |
? |
Hinweis auf
- PTB-Einsatzrichtlinien?
- Bedienungsanleitung? |
Ja
Ja |
Meßprotokoll
- zwingend vorgeschrieben?
- Muster vorhanden?
- Mindestanforderungen? |
Ja
Ja
Ja |
Anhalten
- vorgeschrieben?
- wozu? |
grds. ja
- aufklärendes Gespräch |