|
|
|
Rotlichtverstoß durch nicht vollständiges Beherrschen des Fahrzeugs |
|
|
Es kann nicht entschuldigt werden, daß ein Autofahrer eine rote Ampel überfährt, weil er mit dem Mietauto nicht zurecht gekommen ist. Die Richter sahen es als "grobe Pflichtwidrigkeit", wenn ein Autofahrer im Großstadtverkehr unterwegs ist und das Fahrzeug nicht vollständig beherrscht. Der Fahrer hatte sich einen PKW mit Automatikgetriebe ausgeliehen. Bei der Fahrt durch die Stadt überfuhr er die Haltelinie einer rot zeigenden Ampel und stieß mit einem Linksabbieger zusammen. Ein Amtsrichter verurteilte den Fahrer zu einer Geldbuße von 500 Mark, sah aber von einem fälligen Fahrverbot ab. Der Fahrer habe das Rotlicht der Ampel beachten wollen. Die höchsten Richter Bayerns sahen dies anders und urteilten härter. Der Verstoß weicht von anderen Fällen nicht so gravierend ab, daß von einer Ausnahme ausgegangen und von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht verwiesen. Oberstes Landesgericht Bayern Az.: 1 ObOWi 501/00
|
|
|
INFOBOX |
|
|
|
|
Autor:
|
|
Quelle:
|
|
Bildquelle:
|
|
Erstellt:
|
|
|
|
|
|