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Autotelefon keine Entschuldigung für Rotlichtverstoß |
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Ein Fahrer wehrte sich nach einem "Rotlichtverstoß" gegen seine
Verurteilung zu 250 Mark Geldbuße und einem Monat Fahrverbot mit der Begründung,
er habe während eines Telefongesprächs irrtümlich"aus dem
Unterbewußtsein" angenommen, daß die Ampel auf Grüngewechselt
habe. Das OLG Düsseldorf wies dies jedoch zurück: Der Verstoß
sei nicht auf bloße Unaufmerksamkeit, sondern auf grobe Nachlässigkeit
und Verantwortungslosigkeit zurückzuführen.
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
WDR.de |
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Bildquelle:
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Erstellt:
03.04.1998 |
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