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Rotlichtverstoß bei verschiedenen Fahrspuren |
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Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt die Rechtsprechung, wonach auch derjenige
einen Rotlichtverstoß begeht, der auf einer mit einem Linksabbiegerpfeil
versehenen Fahrspur bei grün in eine Kreuzung einfährt, diese dann
aber geradeausfahrend passiert, obwohl die Ampel für Geradeausfahrer rot
anzeigt. Danach ist in einem derartigen Fall die Anordnung eines Fahrverbotes
gerechtfertigt.
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
RECHTplus.de |
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Bildquelle:
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Erstellt:
17.02.1998 |
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