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Irrtümliches Losfahren wegen des Grünsignals einer 40 Meter entfernten Ampel
Irrtümliches Losfahren wegen des Grünsignals einer 40 Meter entfernten
Ampel ist für Rotlichtsünder eine schwache Ausrede. Dies geht aus einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Der Autofahrer hatte sich
darauf berufen, eine gegenüberliegende Ampel habe Grün gezeigt. Deshalb
sei er irrtümloch losgefahren. Der Richter zeigte kein Verständnis.
Der Fahrer hätte sich auf jeden Fall an der eigenen Ampel orientieren müssen:
350 DM Bußgeld.