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Erstes Urteil gegen Gegenblitz-Anlage |
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Berlin - Nach Angaben der Berliner Justiz ist erstmals in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland ein gerichtliches Urteil gegen eine sogenannte Gegenblitz-Anlage
gefällt worden. Die Verwendung der Gegenblitz-Anlage, die Fotos von Temposündern
verhindern soll, kostet einen Berliner Industriekaufmann 1800 Mark Geldstrafe.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin verurteilte den 38jährigen wegen ¸¸Fälschung
technischer Aufzeichnungen'', wie die Berliner Justiz am Montag mitteilte. Die
Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Industriekaufmann hatte nach Angaben der Justizpressestelle die Gegenblitz-Anlage
in seinem Dienstwagen installiert. Laut der Mitteilung der Pressestelle sei
das Gerät durch den Belichtungsblitz der Radarfalle ¸¸nahezu
synchron automatisch ausgelöst'' worden. Die Folge des Gegenblitzes: Er
habe die Aufnahme des Meßgeräts ¸¸durch Überbelichtung
praktisch unkenntlich gemacht''.
Mit der Gegenblitz-Anlage habe der Autofahrer deshalb ¸¸eine unechte
technische Aufzeichnung hergestellt'' und damit die fotografische Aufzeichnung
der Verkehrspolizei gefälscht, urteilte das Berliner Gericht. Die gesetzliche
Bestimmung, die solche Fälschungen unter Strafe stelle, habe, so das Gericht,
einen Sinn. Sie diene dazu, das Vertrauen in technische Aufzeichnungen wie Fotos
der Radaranlage zu schützen (Aktenzeichen: Amtsgericht Tiergarten 340 Ds
169/98 vom 11. November 1998).
Seit wann ist es verboten, sich zu schützen?
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
AP |
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Bildquelle:
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Erstellt:
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