|
|
|
Kein Regelfahrverbot für Tempo-Verstoß bei geringem Verkehr |
|
|
LINGEN/EMS (DAV). Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung muß
dann kein Regelfahrverbot zur Folge haben, wenn die Straße leer und deshalb
die Gefährdungslage gering war. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht
Lingen/Ems in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In
dem Fall war der Betroffene frühmorgens um 5.25 Uhr auf einer wenig befahrenen
Straße "geblitzt" worden, als er 32 Stundenkilometer zuviel
auf dem Tachometer hatte. Eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung hat
der Gesetzeslage zufolge als Regelfall ein vierwöchiges Fahrverbot zur
Folge. Das Gericht machte jedoch eine Ausnahme: Sowohl die Uhrzeit als auch
die Tatsache, daß zu dieser frühen Stunde auf der betreffenden Straße
kaum Verkehr herrschte, führten zu einem niedrigeren Gefährdungsgrad
als während anderer Tageszeiten. Der gesetzliche Regelfall liege deshalb
nicht vor. Der betroffene Fahrer kam mit einem Bußgeld von 200 Mark davon.
Amtsgericht Lingen/Ems
|
|
|
INFOBOX |
|
|
|
|
Autor:
|
|
Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV |
|
Bildquelle:
|
|
Erstellt:
3. Mai 1996 |
|
|
|
|
|