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Behindertenparkplatz: Abschleppen zulässig |
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Ein Auto, das auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt parkt, kann abgeschleppt
werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem Urteil
erneut unterstrichen, das jetzt in der "Neuen Juristischen Wochenschrift"
(Heft 30/96) veröffentlicht ist.
Der Halter des Fahrzeugs kann dann auch zur Zahlung der angefallenen Kosten
herangezogen werden, heißt es. Das Abschleppen sei "unter dem Gesichtspunkt einer
ordnungsgemäßen Ermessensausübung nicht zu beanstanden". Zugunsten der
Schwerbehinderten bestehe ein "erhebliches öffentliches Interesse", daß die
für sie reservierten Parkplätze freigehalten würden.
Das Gericht wies auch die Argumentation des Klägers zurück, daß der Parkplatz
konkret von einem Behinderten nicht benötigt worden sei. Dies sei für die Polizei nicht
nachzuvollziehen, denn ein Behinderter werde nach der Lebenserfahrung an einem besetzten
Parkplatz gar nicht erst anhalten, sondern weiterfahren und sich anderswo eine Parklücke
suchen.
(Aktenzeichen: 24 B 94.1712)
Ich habe vor einigen Tagen gehört, dass es zulässig ist auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wenn man seine Mobilfunknummer im KFZ sichtbar hinterlässt. Es muss versucht werden den KFZ-Halter über die vorliegende Nummer zu erreichen, welcher nachfolgend ca. 5 Minuten zum umstellen des Fahrzeugs hat. Dies soll ein Gerichtsurteil sein. Bitte um Bestätigung / Korrektur.
MfG,
N. Tißen
Mit entsetzen musste ich den Kommentar von N. Tißen lesen. Das Freihalten von Behindertenparkplätzen steht, wie sie oben lesen können, in einem erhöhten öffentlichen Interesse. Im Sinne der Behinderten ist ein solcher Parkplatz ohne Wenn und Aber freizuhalten. Ein Behinderter findet wohl kaum einen Zettel hinter irgendeiner Scheibe, zumal dies ein Verlassen des Fahrzeuges unter erschwerten Bedingungen voraussetzt. Eine Frechheit ist es, hier zu parken. Schön, wenn man Hintertürchen kennt, aber hier BITTE NICHT !!!
Kann mich dem Kommentar von "SFQuattro" nur anschließen! Ich selber bin nicht schwerbehindert, mir kommt aber die Galle hoch wenn ich so etwas sehe. Habe ein paar mal diese Falschparker angesprochen, aber mehr als ein müdes Lächeln kam da nicht zurück...
Letztens aber konnte ich beobachten, wie ein Polizei-Bulli einen Behinderten-Parkplatz blockierte. Das ganze geschah vor einem Supermarkt in Berlin. Selbst wenn die Herren in Grün im Einsatz gewesen wären, hätten sie m.M. einen anderen Parkplatz nehmen können. Aber weit gefehlt... Zwei Herren und eine Dame kamen nach erledigtem Einkauf aus dem Supermarkt zurück, stiegen und fuhren von dannen.
Nun, ich hatte das Kennzeichen und die meine Beschwerde ging an die nächste Wachstube :)
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
18. September 1997 |
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