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Fahrverbot bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung |
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Das AG hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung
der auf 60 km/h begrenzten zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 48
km/h eine Geldbuße in Höhe von 100 DM festgesetzt und ein Fahrverbot
von einem Monat verhängt. Das Gericht urteile hierzu, daß eine Geschwindigkeitsüberschreitung
von 48 km/h auf der Autobahn ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit
offenbart, das regelmäßig eines Fahrverbotes bedarf. Auch wenn eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nahezu ausgeschlossen ist, rechtfertigt
dies noch nicht, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Bei der
Bemessung der Geldbuße hatte der Tatrichter angesichts der finanziellen
Verhältnisse des Betroffenen, des mäßigen Verkehrs auf der Autobahn
und des naheliegenden Ausschlusses einer Gefährdung des übrigen Verkehrs
den Regelsatz von 250 DM auf 100 DM reduziert, von der Verhängung des Fahrverbotes
jedoch nicht abgesehen.
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