|
|
|
Fahren ohne Führerschein |
|
|
Wer ohne Führerschein im Auto unterwegs ist, kann sich strafbar machen
oder aber eine Ordnungswidrigkeit begehen. Hierbei kommt es auf die genauen
Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Wer ein Kraftfahrzeug führt
und nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat, die einmal erteilte Fahrerlaubnis
entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde, macht sich strafbar. Ohne
Führerschein fährt auch, wer zwar einen Führerschein hat, jedoch
ein Kfz führt, für das die Fahrerlaubnis nicht ausreicht. Anders ist
es in dem Fall, wenn man in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, den Führerschein
aber nicht bei sich hat. Dafür kommen drei Gründe in Betracht: Der
Führerschein wurde zu Hause liegen gelassen Der Führerschein wurde
verloren Der Führerschein wurde gestohlen Generell muß man den Führerschein
während der Autofahrt ständig mit sich führen. Vergesslichkeit
ist zwar menschlich, findet aber bei den Ordnungshütern keine Rücksicht
und kostet 20,00 DM. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins erhält
man von der zuständigen Behörde eine sogenannte Zwischenbescheinigung,
mit der man dann vorläufig weiterfahren kann. Auf Antrag hin wird dann
ein Ersatzführerschein ausgestellt. Den gibt es aber erst, wenn der Antragsteller
nachweist, daß er die entsprechende Fahrerlaubnis auch besitzt. Außerdem
fordert die Verkehrsbehörde einen Auszug aus dem Verkehrsregister an.
|
|
|
INFOBOX |
|
|
|
|
Autor:
|
|
Quelle:
Softnet |
|
Bildquelle:
|
|
Erstellt:
|
|
|
|
|
|