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Bei drohendem Fahrverbot - Auch die persönlichen Verhältnisse sollten berücksichtigt werden? |
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Das AG Hof hat klargestellt, daß auch auf die persönlichen Verhältnisse
eines Kraftfahrers, gegen den ein Fahrverbot verhängt werden soll, zu berücksichtigen
sind. Es hat ausgeführt, daß es für einen querschnittsgelähmten
PKW-Fahrer, gegen den erstmalig ein Fahrverbot verhängt werden soll, es
eine unbillige Härte darstellen würde, wenn man hier nicht auf die
persönlichen Verhältnisse Rücksicht nehmen würde. Er hat
es daher als gerechtfertigt angesehen, statt des eigentlich erwirkten Fahrverbotes
ein erhöhtes Bußgeld zu verhängen
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
Softnet |
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Bildquelle:
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Erstellt:
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