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Wer zahlt Anfahrt, wenn der Abschlepper umsonst ausrückt? |
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Gerade noch Glück hatte ein Verkehrssünder, der sein Auto im Parkverbot
abgestellt hatte. Bevor der bereits von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmer
das falsch geparkte Auto erreichte, kam der Betroffene und fuhr es sofort weg.
Problem dabei: Wer zahlt jetzt die Kosten für die Leerfahrt des Abschleppunternehmers
?
Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied: Die Polizei. Das ist jedenfalls dann
so, wenn die Polizei nicht unmittelbar nach dem Eintreffen des Verkehrssünders
versucht, den Abschleppdienst telefonisch wieder abzubestellen oder wenn sie
nicht beweisen kann, daß bei unverzüglichem Anruf des Abschleppdienstes
ein Abbestellen nicht mehr möglich gewesen wäre (An 5 K 98/00562;
VersR 1999, 898).
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INFOBOX |
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Autor:
Dr. Michael Ludovisy |
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Quelle:
Trucker 10/99 |
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Bildquelle:
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Erstellt:
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