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Autobahn ist keine Rennstrecke |
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Der Kläger hatte sich mit einem anderen Fahrer auf der Autobahn ein erbittertes
Wettrennen geliefert. Bei Geschwindigkeiten von mehr als 150 km/h steigerte
er sich so in die Situation hinein, dass er alles um sich herum vergaß
und einen vor ihm fahrenden Audi übersah. Bei dem Versuch, das Fahrzeug
noch im letzten Moment herumzureißen, verlor er über dieses die Gerwalt
und überschlug sich mehrfach. Der Pkw erlitt dabei Totalschaden. Die Vollkasko-Versicherung
hat die Kostenerstattung verweigert.Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos.Für
die dadurch entstandenen Kosten müsse er selbst aufkommen, so das OLG.
Dabei gebe nicht allein die hohe Geschwindigkeit den Ausschlag, sondern vielmehr
das erkennbare Wettrennen. Dieses Verhalten lasse auf einen einen typischen
Fall der groben Fahrlässigkeit schließen. In einem solchen Fall sei
die Versicherung von Ersatzleistungen an ihren Versicherungsnehmer befreit.
...ich würde mal meine Versicherung wechseln...
...ich würde mir mal überlegen, mir eine bahncard zu kaufen, wenn ich beim autofahren alles um mich herum vergesse...
Genau richtig!
Oh, das sind ja aber wirklich Probleme, bedauernswert und dafür soll die Solidargemeinschaft auch noch aufkommen. Es ist nicht zu fassen.
da wurde endlich mal dummheit gerecht bestraft.......
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
advoris.de |
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Bildquelle:
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Erstellt:
16.5.2000 |
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