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Geschwindigkeitsüberschreitung in Wohngebieten |
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Überhöhte Geschwindigkeit wird auch in Wohngebieten nicht einheitlich
bestraft. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Düsseldorf. Wer zur
Nachtezit in einem Wohngebiet die Tempo-30-Grenze um mehr als das Doppelte überschreitet,
gefährdet andere Verkehrsteilnehmer nicht besonders. Nachts sei dort nicht
mit einem außergewöhnlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Anders
sieht es aus, wenn die erhebliche Tempoüberschreitung in einer gekennzeichneten
verkehrsberuhigten Zone erfolgt. Hier müssen Anwohner vor Lärm und
Abgasen geschützt werden. Urteil: 250 DM Bußgeld und einmonatiges
Fahrverbot.
(Aktenzeichen: 2 Ss OWi 46/96)
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
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Bildquelle:
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Erstellt:
18. September 1997 |
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