Titel der Richtlinie/Datum/
Fundstelle |
Richtlinie für die Verkehrsüberwachung
durch die Polizei: Nds.MBl Nr. 33/1980 S. 781ff., Nr. 44/1994 S. 1555ff. |
Geltung für
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde? |
Ja
Ja |
Auswahl der Meßstellen:
- Kriterien
- Begriffsbestimmungen |
Insb. an Unfallbrennpunkten, d.h., wo
sich häufig Unfälle ereignen, und an Gefahrenpunkten, d.h., wo
Unfälle zu erwarten sind |
Zeitliche Vorgaben |
Nein |
Entfernung zur Geschw.-Beschränkung |
min. 150 m |
Unterschreitungen hierzu |
Unterschreitung in begründeten
Fällen (z.B. Gefahrenstellen; Gefahrenzeichen; Geschwindigkeitstrichter) |
Gerätefehlertoleranzen |
<100 km/h: -3 km/h
>100 km/h: -3%
der gemessenen Werte
(Die von der PTB festgelegten Toleranzwerte sind zu berücksichtigen) |
Geschwindigkeitstoleranzen |
5 km/h |
Technische Ausbildung des Meßpersonals? |
Ja |
Privates Meßpersonal? |
Die Übertragung von Verkehrsüberwachungsaufgaben
auf Private ist ausdrücklich ausgeschlossen! |
Hinweis auf
- PTB-Einsatzrichtlinien?
- Bedienungsanleitung? |
Ja
Ja |
Meßprotokoll
- zwingend vorgeschrieben?
- Muster vorhanden?
- Mindestanforderungen? |
Ja
Ja
Ja |
Anhalten
- vorgeschrieben?
- wozu? |
keine Angabe |