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LPD - FAQ |
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LPD und Polizeifunk
Immer wieder werden Fragen an uns herangetragen, die sich etwa wie
folgt anhören: Was sind denn LPD? Kann ich die Leistung erhöhen? Was ist
FMS? Kann der Polizeifunk abgehört werden? Viele der Leser kommen auch
offensichtlich nicht aus der Techniker Branche und haben zum Teil auch
recht abenteuerliche Vorstellungen. Um hier etwas Licht ins Dunkel zu
bringen, hier die Anwort zu einigen Fragen, natürlich in etwas geraffter
Form.
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Bild: Alan 516 |
1.Was ist ein LPD
LPD (low power devices) sind Sende/Empfänger kleiner Leistung für
Fernsteuerzwecke (Funkschlüssel im Auto), drahtlose Datenubertragung
(Formel 1) oder Sprachübertragung (drahtlose Mikrofone oder Funkgeräte).
Eingebürgert hat sich der Begriff als Bezeichnung für eine neue
Generation kleiner Funkgeräte mit max 10 mW (1mW ist ein 1/1000 eines
Watt Leistung!) Strahlungsleistung. Der Begriff Strahlungsleistung mag
etwas irreführend sein, aber er drückt die von der Antenne effektiv
abgestrahlte Leistung aus und ergibt sich aus der Sendeleistung der
Endstufe (ähnlich wie bei HiFi Endstufen) und dem Gewinn der Antenne. Ähnlich
wie ein Reflektor einen Lichtstrahl in eine Richtung bündeln kann, gibt
es auch Antennen, die die Sendeenergie in bestimmte Richtungen bündeln können.
Mit den erlaubten 10 mW kann jedermann (oder Frau) etwa zwischen 500 m und
mehreren Kilometern weit funken und das ohne Gebühren oder Anmeldung.
Erlaubt sind nur Geräte mit der entsprechenden Zulassung.
2.Kann ich die Leistung erhöhen?
Viele LPD sind für amerikanische Vorschriften konstruiert und dort dürfen
bis zu 500 mW für LPD verwendet werden. Viele Hersteller
"drosseln" also nur die LPD für den EU Markt um die Gesetze zu
erfüllen. Durch die Änderung einiger Bauteile oder das Löten von Brücken
auf der Platine lassen sich bei vielen LPD bis zu 700 mW entlocken,
allerdings auf Kosten stark verkürzter Batterielebensdauer.
ACHTUNG! DIESE MODIFIKATIONEN SIND NUR FUNKAMATEUREN MIT LIZENZ
GESTATTET. ANSONSTEN IST DER BETRIEB STRAFBAR!
3.Was ist FMS?
FMS ist ein System um kurze Statusmeldungen wie "Sind beim
Tanken" per Funk zu übertragen ohne den Funkkanal unnötig zu
belegen. Dies geschieht mit einem Datenpacket das beim Loslassen der
Sprechtaste übertragen wird. Wer öfters "TATORT" schaut kennt
sicherlich das "GRRR..." beim beenden des Funkspruchs. Die
Leistelle sieht anhand einer Zahl von 1-10 was das Fahrzeug gerade macht
und braucht nicht erst zigmal rückzufragen. Mit einem Scanner mit
DISCRIMINATORAUSGANG und entsprechender Software könnten auch Amateure
durchaus mitlauschen, was natürlich nicht erlaubt ist. Näheres dazu auch
auf der Seite von WWW.RADIO-SCANNER.DE
4.Kann der Polizeifunk abgehört werden?
Seit 1992 sind in Deutschland die früher geltenden Frequenzgrenzen für
zugelassene Funkempfänger gefallen. Die früher illegal betriebenen
Scanner (Suchlaufempfänger mit einem breiten Frequenzbereich) sind nun
auch in Deutschland zugelassen, sofern diese eine CE Kennzeichnung tragen.
Abhören darf man damit freilich nur "Nachrichten an Alle" und
das ist leider der Knackpunkt.
Ähnlich wie bei den Radarwarnern interpretieren viele Richter das Abhören
jeweils unterschiedlich. Generell bewegt man sich hier immer in einer
Grauzone und das vorsätzliche Abhören des Polizeifunks kann hier
niemandem empfohlen werden. Im übrigen werden bei wichtigen Einsätzen
oder von SEK/MEK Kräften zunehmend Verschlüsselungsgeräte (Scrambler)
eingesetzt und hier hat man als normaler Scanner-Hörer eh schlechte
Karten.
Interessante Links zum Thema:
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