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LPD - FAQ

LPD und Polizeifunk

Immer wieder werden Fragen an uns herangetragen, die sich etwa wie folgt anhören: Was sind denn LPD? Kann ich die Leistung erhöhen? Was ist FMS? Kann der Polizeifunk abgehört werden? Viele der Leser kommen auch offensichtlich nicht aus der Techniker Branche und haben zum Teil auch recht abenteuerliche Vorstellungen. Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hier die Anwort zu einigen Fragen, natürlich in etwas geraffter Form.

Bild: Alan 516

1.Was ist ein LPD

LPD (low power devices) sind Sende/Empfänger kleiner Leistung für Fernsteuerzwecke (Funkschlüssel im Auto), drahtlose Datenubertragung (Formel 1) oder Sprachübertragung (drahtlose Mikrofone oder Funkgeräte). Eingebürgert hat sich der Begriff als Bezeichnung für eine neue Generation kleiner Funkgeräte mit max 10 mW (1mW ist ein 1/1000 eines Watt Leistung!) Strahlungsleistung. Der Begriff Strahlungsleistung mag etwas irreführend sein, aber er drückt die von der Antenne effektiv abgestrahlte Leistung aus und ergibt sich aus der Sendeleistung der Endstufe (ähnlich wie bei HiFi Endstufen) und dem Gewinn der Antenne. Ähnlich wie ein Reflektor einen Lichtstrahl in eine Richtung bündeln kann, gibt es auch Antennen, die die Sendeenergie in bestimmte Richtungen bündeln können. Mit den erlaubten 10 mW kann jedermann (oder Frau) etwa zwischen 500 m und mehreren Kilometern weit funken und das ohne Gebühren oder Anmeldung. Erlaubt sind nur Geräte mit der entsprechenden Zulassung.

2.Kann ich die Leistung erhöhen?

Viele LPD sind für amerikanische Vorschriften konstruiert und dort dürfen bis zu 500 mW für LPD verwendet werden. Viele Hersteller "drosseln" also nur die LPD für den EU Markt um die Gesetze zu erfüllen. Durch die Änderung einiger Bauteile oder das Löten von Brücken auf der Platine lassen sich bei vielen LPD bis zu 700 mW entlocken, allerdings auf Kosten stark verkürzter Batterielebensdauer.

ACHTUNG! DIESE MODIFIKATIONEN SIND NUR FUNKAMATEUREN MIT LIZENZ GESTATTET. ANSONSTEN IST DER BETRIEB STRAFBAR!

3.Was ist FMS?

FMS ist ein System um kurze Statusmeldungen wie "Sind beim Tanken" per Funk zu übertragen ohne den Funkkanal unnötig zu belegen. Dies geschieht mit einem Datenpacket das beim Loslassen der Sprechtaste übertragen wird. Wer öfters "TATORT" schaut kennt sicherlich das "GRRR..." beim beenden des Funkspruchs. Die Leistelle sieht anhand einer Zahl von 1-10 was das Fahrzeug gerade macht und braucht nicht erst zigmal rückzufragen. Mit einem Scanner mit DISCRIMINATORAUSGANG und entsprechender Software könnten auch Amateure durchaus mitlauschen, was natürlich nicht erlaubt ist. Näheres dazu auch auf der Seite von WWW.RADIO-SCANNER.DE

4.Kann der Polizeifunk abgehört werden?

Seit 1992 sind in Deutschland die früher geltenden Frequenzgrenzen für zugelassene Funkempfänger gefallen. Die früher illegal betriebenen Scanner (Suchlaufempfänger mit einem breiten Frequenzbereich) sind nun auch in Deutschland zugelassen, sofern diese eine CE Kennzeichnung tragen. Abhören darf man damit freilich nur "Nachrichten an Alle" und das ist leider der Knackpunkt.

Ähnlich wie bei den Radarwarnern interpretieren viele Richter das Abhören jeweils unterschiedlich. Generell bewegt man sich hier immer in einer Grauzone und das vorsätzliche Abhören des Polizeifunks kann hier niemandem empfohlen werden. Im übrigen werden bei wichtigen Einsätzen oder von SEK/MEK Kräften zunehmend Verschlüsselungsgeräte (Scrambler) eingesetzt und hier hat man als normaler Scanner-Hörer eh schlechte Karten.

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