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Radarwarner im Ausland |
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Andere Länder, andere Frequenzen
Wichtige Fragen zur Kaufentscheidung - Wer viel unterwegs und auf seinen
Führerschein angewiesen ist, hat entweder bereits einen Radarwarner oder bereits
überlegt, sich eben zuzulegen.
Viel unterwegs - da scheiden sich natürlich die Geister:
Selbstverständlich kann man auch nur in deutschen Landen viele Kilometer abfahren. Aber
es gibt auch genügend Autofahrer, die über die Grenzen hinaus tätig und mit ihrem
Fahrzeug unterwegs sind. Wer auch dann noch mit dem Gefühl der Sicherheit vor Radarfallen
leben will, sollte natürlich einen Radarwarner besitzen, der nicht nur auf die deutschen
Frequenzen ausgelegt ist. Vorab sollte man wissen, daß ein auf die deutschen Frequenzen
ausgelegter Warner in fast allen europäischen Ländern funktioniert. Vergleichbar ist
dies mit einem schnellen Auto, mit dem man auch langsam fahren kann. Allerdings gilt dies
eben auch nur für fast alle Länder Europas. Bestimmte Länder, hauptsächlich in
Osteuropa, verwenden Radarfallen, die nicht mit den hiesigen Frequenzen konform gehen und
aus meist russischer Fertigung stammen. Aber auch westeuropäische Länder wie z.B.
Frankreich haben sich über Jahre hinweg eine "eigene" Frequenz zugelegt, die
dann auch ausschließlich in diesen Ländern verwendet wurden. Auch zu Zeiten der
deutschen Trennung wurde von der damaligen DDR eine, hier natürlich wieder aus russischen
Beständen stammende Radarfalle mit der Frequenz 13.45 GHz zum Einsatz gebracht. Da zu
dieser Zeit in der BRD "nur" mit 9.41 GHz gemessen wurde, war man damals
wahrscheinlich der Meinung, daß eine solch hohe Frequenz mit keinen, zumindest nicht mehr
mit privaten, Mitteln mehr empfangen werden kann. Die damaligen Verkaufszahlen der in der
DDR einsetzbaren Warner bewiesen jedoch genau das Gegenteil, und auch in Frankreich gab es
Autofahrer, die zwar zügiger, dennoch aber weniger "geblitzt" fuhren als
andere...
Heute, zur Zeit des "grenzenlosen Europa",
gibt es auch wieder verschiedene Frequenzen, die zur Messung von Temposündern verwendet
werden. Allerdings werden diese nicht mehr nur auf bestimmte Länder verteilt eingesetzt,
sondern jedes einzelne Land setzt nun verschiedene Meßmethoden ein, um sich möglichst
viele Wege offen zu lassen, Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden und Bußgelder
kassieren zu können.
So ist heutzutage weniger darauf zu achten, welche Frequenzen von den
einzelnen Ländern eingesetzt werden - zumindest in Westeuropa. Hier scheint es eine
Art" Einkaufsgenossenschaft", zusammengesetzt aus den Bußgeldbehörden der
Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft, zu geben, weshalb auch kaum mehr mit
verschiedenen Frequenzen in verschiedenen Ländern gerechnet werden muß. Daß aber
trotzdem weiterhin mehrere Frequenzen eingesetzt werden, hat eben den bereits genannten
Hintergrund...
Worauf aber auf jeden Fall zu achten ist, ist die Tatsache, daß seit
einigen Jahren nicht mehr nur mit Radar, sondern auch mit Laser Tempomessungen
durchgeführt werden. Da im Laserbereich kein so großes Spektrum wie bei Radar zur
Verfügung steht, gibt es hier auch keine verschiedenen "Frequenzen". D.h., ein
Laserwarner, der in Ihrer Heimatstadt gut funktioniert, zeigt auch in jedem anderen Land
der Welt zuverlässig Geschwindigkeitsmessungen an.
Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist wohl der Umstand, daß es auch
noch weitere Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung gibt:
Lichtschranken z.B. liefern die von der Polizei begehrten Ergebnisse,
ohne selbst geortet werden zu können. Die Messung selbst erfolgt auf eigentlich profane
Weise: Zwei Lichtquellen werfen je einen Lichtstrahl in einem festgelegten Abstand
zueinander über die Straße, wo dieser reflektiert und wieder zurück zum bei der
Lichtquelle sitzenden Licht-"Empfänger" wird. Die Zeit zwischen den einzelnen
Lichtstrahlunterbrechungen durch ein Fahrzeug liefert dann einen Wert, der für die
Errechnung der gefahrenen Geschwindigkeit verwendet werden kann.
Fest an der Strasse montierte sog. "Starenkästen" erfreuen sich
bei der messenden Gilde ebenfalls großer Beliebtheit, sind doch auch diese
mit keinem Warner zu enttarnen. Zwar sieht man diese schon von weitem, kann
sich aber dafür niemals sicher sein, ob gerade der nächste Starenkasten
auch tatsächlich "geladen" ist. Spiegelmessungen, bei denen unter
Zuhilfenahme zweier Spiegel (hat eine entfernte Ähnlichkeit mit der Lichtschrankenmessung)
die Geschwindigkeit ermittelt wird, hat in den meisten Ländern ausgedient
- die Meßergebnisse hielten einfach vor den wenigsten Gerichten stand
und werden heute in fast keinem europäischen Land, das sich die technische
Ausführung leisten kann, mehr verwendet. Aber eben nur fast - und sogar
noch um ein vielfaches einfacher kann sich die Geschwindigkeitsüberwachung
in Österreich auswirken: Im Gegensatz zu ihren europäischen Kollegen
sind die österreichischen Polizisten nämlich sogar in der Lage, die
Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu schätzen - ohne jegliche technische
Hilfsmittel versteht sich! Aber wie schon eingangs erwähnt: Andere Länder,
andere Frequenzen - oder waren's andere Meßmethoden ... ?
Andere
Länder, andere Gesetze |
Albanien: |
kein Verbot |
Austria: |
Besitz, Einfuhr, Verkauf, Verteilung
verboten - Fernmeldeanlagenrecht wie früher in Dtld. |
Belgien: |
Herstellung, Besitz, Einfuhr, Verkauf, Verteilung, Werbung
von/für Geräte aller Art zum Melden oder Stören von Verkehrsüberwachungsanlagen
verboten
Rechtsfolgen: 15 Tage bis drei Monate Haft, Geldstrafe; Verdopplung der
Strafe bei Wiederholung, Einziehung und Vernichtung der Geräte |
Bulgarien: |
kein Verbot, solange die Messung nicht
gestört wird |
Dänemark: |
Verbot in Vorbereitung (im August 1998 bei der EG-Kommission
angemeldet), umfaßt alle funkbasierten Geräte, die Verkehrsüberwachungsanlagen
melden oder stören |
Frankreich: |
Feilbieten, Betrieb, Einfuhr, Besitz,
Verkauf, Erwerb, Einbau, Mitnahme auch von Störgeräten verboten
Rechtsfolgen: Geldstrafe bis 10.000 FF; Einziehung der Geräte und -
soweit in einem Kfz verwendet - des Kfz |
Lettland: |
Betrieb verboten |
Litauen: |
Betrieb verboten
Rechtsfolgen: Geldbuße ca. 40 DM und Einziehung des Gerätes |
Luxemburg: |
Straftatsbestand siehe Frankreich
Rechtsfolgen: 3 Tage bis 8 Jahren Haft, Geldstrafe von 2.500 bis 50.000
BFr; Einziehung der Geräte |
Niederlande: |
kein Verbot |
Norwegen: |
kein Verbot; Überlegungen des Gesetzgebers bestehen allerdings |
Rumänien: |
kein Verbot; Regelung wird derzeit erwogen |
Schweden: |
Herstellung, Besitz, Verteilung, Betrieb von funkbasierten
Geräten verboten; Erweiterung des Verbots auf Störgeräte ist in Vorbereitung
(im Mai 1998 bei der EG-Kommission angemeldet)
Rechtsfolge: bis zu 6 Monaten Haft, Geldstrafe |
Schweiz: |
Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Verteilung,
Werbung, Besitz, Einbau, Mitführen und Betrieb sämtlicher Geräte, die eine
Kontrolle erschweren oder stören ist verboten.
Rechtsfolge: bei Vorsatz Haft bis 6 Monate, Geldstrafe, Einziehung und Vernichtung
der Geräte |
Slowakei: |
Betrieb und Verkauf verboten |
Tschechien: |
kein Verbot, wird aber ernsthaft in
Erwägung gezogen |
Türkei: |
kein Verbot |
Ungarn: |
Besitz, Verkauf, Verteilung und Werbung
verboten
Rechtsfolge Geldstrafe bis 30.000 Forint, Einziehung und Vernichtung der
Geräte |
Quelle: DAR 1999, 149; © by ADAC
letzte Änderung: 3. Mai 2000
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Warn- & Störtechnik |
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