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BRD 1980 |
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Piep-Hatz - Die Justiz macht Jagd auf Besitzer von Radarwarngeräten.
Piept's bei Ihnen manchmal? Dann sollten Sie Ihren Radarwarner aus dem Auto entfernen. Denn Staatsanwälte und Polizei schnuppern jetzt intensiv nach den verbotenen Radarfallen-Schnüfflem.
Am 26. Februar 1980 waren die Staatsbeamten beispielsweise in Stuttgart den kleinen
Piepsern intensiv auf der Spur. Ein Radio- und Fernsehhändler sah sich plötzlich einem Staatsanwalt und sechs
Kriminalbeamten gegenüber, die ihm einen Hausdurchsuchungsbefehl präsentierten. Ein einziges Gerät hatte der brave Mann in irgendeinem Regal liegen.
Seit anderthalb Jahren schon, weil der „Super Snooper überhaupt nicht funktioniert, für ein Fachhändler-Sortiment also gar nicht in Frage kommt".
Postwendend war der ob so massiver Staatsaktion verblüffte Mann sein ehemals 280 Mark teures Gerät los, die Staatsanwaltschaft hatte es beschlagnahmt.
Kurz darauf wiederholte sich die Aktion in der Redaktion der Zeitschrift
"ACE Lenkrad", dem Organ des gewerkschaftlichen Automobilclub Europa
(ACE). „Die Durchsuchung wurde aber", so erklärt der ACE in einem eigens aus diesem Anlaß verfassten Rundschreiben, „vorläufig nicht durchgeführt, weil die Chefredaktion energisch protestierte: Beim
"ACE Lenkrad" hatte man keinen Piepser.
Fall Nummer drei spielte sich Stunden später erneut in der Redaktion einer Stuttgarter Auto-Zeitschrift ab. Diesmal
nahmen die Staatshüter die "Gute Fahrt" aufs Korn. Ein Staatsanwalt und vier Kriminalbeamte forderten Einlaß, um nach dem Corpus delicti zu suchen. Die mit der geballten Staatsgewalt konfrontierte Redaktion gab indes freiwillig das einzige Radar 2000-Gerät heraus. „Dabei", so wundert sich der stellvertretende Chefredakteur Klaus Peter Backfisch, „haben wir dieses Gerät einmal zusammen mit der Polizei getestet." Seither lag der
Piepser in der Zubehör-Mottenkiste der Redaktion - ungenutzt.
Der Grund für die lange unterdrückte Aktion der Staatsanwaltschaft liegt in einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgericht. Es entsprach dem Spruch der obersten Bayerischen Landesrichter vom 29.
Mai 1979 (Aktenzeichen 4 § 88/1979): „Rader-Warngeräte sind Funkempfangsanlagen im
Sinne des Fernanmeldeanlagengesetzes und damit genehmigungspflichtig. Da Genehmigungen nicht erteilt werden, dürfen Radarwarnanlagen nicht betrieben werden."
Auf diese Entscheidungen bauend wurden unter anderem die Kundenkarteien der in
Konkurs gegangenen westfälischen Antennenfirma Karl Stolle und der Ulmer Vertriebsfirma Süd-Schall
beschlagnahmt. Über die Lieferadressen führte der Weg direkt zu den Radar 2000- und den Super Snooper-Geräten.
Doch auch schon vor den Stuttgarter Razzien wurde Jagd auf Schnüffel-Verdächtige gemacht. In München knackte die Polizei, bereits im vergangenen Jahr ein parkendes des Auto und
beschlagnahmte ein Warngerät, in Köln konfiszierte sie bei einer Polizeikontrolle einen Super Snooper, und auch in Stuttgart holten die Gesetzeshüter dem Geschäftsmann Eugen R. den Piepser aus seinem Porsche.
Ein Lied von der Hatz der Radar-Schnüffler kann auch Richard Cromwell aus Scharnhausen bei Stuttgart singen. Schon mehrfach wurde das Büro des einstigen Super-Snooper-Importeurs
durchsucht. "Nach dieser jüngsten Aktion warte ich geradezu auf einen neuen Besuch", grinste der gebürtige Amerikaner.
Einige Autofahrer haben freilich einen neuen Platz gefunden um ihren Radar-Schnüffler vor dem polizeilichen Auge
zu verbergen: Sie haben das Warngerät unauffällig im Motorraum verborgen,
bei denen piept´s weiter .
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INFOBOX |
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Autor:
Peter Weidenhammer |
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Quelle:
Auto, Motor und Sport 7/1980 |
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Bildquelle:
Auto, Motor und Sport 7/1980 |
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Erstellt:
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