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DDR - 1972 |
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Bild: freiwilliger Helfer der Deutschen Volkspolizei
Bürger der DDR, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, die Deutsche Volkspolizei zu unterstützen, können auf Vorschlag der Parteien und Massenorganisationen oder aufgrund einer
persönlichen Bewerbung freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei werden. Als
freiwillige Helfer der Verkehrspolizei können sie ermächtigt werden, Verkehrsüberwachungen oder zeitweilige
Verkehrsregelungen zu übernehmen und die dazu erforderlichen Weisungen zu erteilen. Freiwilligen Helfern der Verkehrspolizei kann auch die Aufgabe übertragen werden,
Fahrerlaubnisse zu kontrollieren, Verkehrsunfälle aufzunehmen oder technische
Überprüfungen an Kraftfahrzeugen vorzunehmen.
Seit 20 Jahren unterstützen tausende freiwillige Helfer unsere Verkehrspolizisten. Ihnen gebührt
Dank und Anerkennung für ihre ehrenamtliche Arbeit. Ihnen gilt auch unser Glückwunsch, den wir zum 20.
Jahrestag der freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei aussprechen.
Die Redaktion
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
Deutscher Straßenverkehr 9/1972 |
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Bildquelle:
Deutscher Straßenverkehr 9/1972 |
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Erstellt:
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