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DDR - 1961 |
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Bild 1: Das Verkehrsradargerät im Einsatz innerhalb Dresdens. Das Anzeigegerät ist im
Fahrzeug untergebracht.
Bild 2: Ansicht der gesamten Verkehrsradaranlage, links der Anzeigeteil, rechts auf dem
Stativ das Sende-Empfangs-Gerät mit der Parabolantenne, auf dem Stativ das
Stromversorgungsgerät für die Senderöhre.
Geschwindigkeitskontrolle mit Radar
Radargeräte im Straßenverkehr gestatten es, die gefahrene Geschwindigkeit der
Kraftfahrzeuge zu messen bzw. verkehrsstatistische Erhebungen anzustellen, das heißt die
Verkehrsteilnehmer nach ihrer Art und entsprechend der gefahrenen Geschwindigkeit zu
registrieren. Die Fahr zeuge werden jeweils in einer bestimmten und durch die Reichweite
begrenzten Entfernung vom Radargerät (etwa 50 m) erfaßt. Die Entfernung vom Radargerät
braucht nicht gemessen zu werden. Es ist nur wichtig, die Geschwindigkeit des Fahrzeuges
festzustellen und zu ermitteln, um welche Art von Fahrzeugen es sich handelt.
Von der Radarantenne, die gleichzeitig Sende- und Empfangsantenne ist, wird eine
höchstfrequente elektromagnetische Welle abgestrahlt. Sie wird vom Radarziel reflektiert
und nach der Laufzeit entlang der Strecke Sender - Ziel - Empfänger von der gleichen
Antenne wieder empfangen. Bewegt sich das Ziel in Richtung der Radarantenne oder
entgegengesetzt, so ändert sich die Entfernung und damit auch die Laufzeit der
elektromagnetischen Welle und das reflektierte Signal hat gegenüber der ausgesendeten
Originalwelle eine geänderte Frequenz. Diese Erscheinung nennt man Dopplereffekt. Bewegt
sich das Ziel auf die Sende-Empfangs-Antenne zu, so ist die Empfangsfrequenz um die
geschwindigkeitsproportionale Dopplerfrequenz größer, im umgekehrten Fall kleiner. Bei
einer Sendefrequenz von 10 GHz liegt der durch den Dopplereffekt bedingte
Frequenzunterschied für die im Straßenverkehr üblichen Geschwindigkeiten zwischen 200
Hz und 3000 Hz und ist gut auswertbar.
Der Vorteil dieser Methode besteht darin, daß die Geschwindigkeit nicht mehr aus der
Zeit, die zum Durchfahren einer meist recht langen Stoppstrecke gebraucht wird, errechnet
werden muß, sondern innerhalb von etwa 0,1 Sekunden direkt angezeigt wird.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können somit automatisch festgestellt und entsprechende
Signale ausgelöst werden.
Am Ende des vergangenen Jahres wurde im Rahmen einer umfangreicheren Forschungsarbeit
am Institut für Hochfrequenztechnik und Elektronenröhren der Technischen Hochschule
Dresden unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. H. Frühauf ein Mustergerät zur Erprobung an
die Deutsche Volkspolizei ausgeliefert. Bei der Entwicklung dieses Gerätes wurde davon
ausgegangen, daß dessen Einsatz für den Kraftfahrer in erster Linie erzieherisch
wertvoll sein soll. Der Kraftfahrer soll die Möglichkeit haben, selbst anhand der Anzeige
seine Geschwindigkeit zu überprüfen. So wurde die Möglichkeit, das
Sende-Empfangs-Gerät vom Anzeigegerät räumlich zu trennen, vorgesehen. Die beiden
Teilgeräte sind durch ein Kabel verbunden. Die Anzeige erfolgt direkt in km/h und umfaßt
einen Bereich von 20 km/h bis 120 km/h.
Dabei ist die Genauigkeit besser, als sie für Kraftfahrzeugtachometer nach § 67 der
StVZO gefordert wird. Der maximale Fehler liegt im Bereich von 20 km/h bis 50 km/h bei +
1,5 km/h und über 50 km/h bei ± 3 Prozent. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann
zwischen 30 km/h und 100 km/h beliebig eingestellt werden. Überschreitet ein Fahrzeug
diese eingestellte Höchstgeschwindigkeit, so wird eine Anzeige ausgelöst und das Gerät
für jede weitere Messung gesperrt. Der Meßwert bleibt solange gespeichert, bis er von
Hand wieder gelöscht wird. Auch die Meßwerte ,unter der eingestellten
Höchstgeschwindigkeit werden gespeichert, aber nur solange, bis das nächste Fahrzeug in
den Radarstrahl einfährt. Die Meßzeit beträgt 0,16 Sekunden, der erforderliche
Mindestabstand von zwei Fahrzeugen, die getrennt erfaßt werden sollen, 0,3 Sekunden. Die
zahlreichen Unfälle, die durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht werden, machen für
die Verkehrspolizei die Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit und der Einhaltung einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig. Die Forderungen des Gesetzgebers und nicht
zuletzt die Disziplin der Kraftfahrer ermöglichen verschiedene Reaktionen, wenn die
zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. So beschränkt man sich in England
und in der Sowjetunion teilweise darauf, den Kraftfahrer durch ein aufleuchtendes
Transparent am Straßenrand darauf aufmerksam zu machen, daß er die zulässige
Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und bittet ihn, seine Geschwindigkeit zu
verringern.
Bei der Erprobung des Radargerätes im Stadtgebiet und in der Umgebung von Dresden
konnten sehr oft Geschwindigkeiten über 80 km/h in geschlossenen Ortschaften gemessen
werden. Das ist wohl nicht mehr mit "flüssigem Verkehr' zu entschuldigen und eine
Bestrafung scheint. angebracht. Schön wäre es allerdings, wenn das Wort Disziplin im
Straßenverkehr soviel Gewicht erlangen würde, daß ein aufleuchtendes Transparent mit
den Worten "Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Bitte
fahren Sie langsamer!" Anlaß genug wäre, die falsche Stellung der Drosselklappe des
Vergasers zu korrigieren.
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INFOBOX |
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Autor:
Dipl-Ing. R. Stange |
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Quelle:
Deutscher Straßenverkehr 07/1961 |
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Bildquelle:
Deutscher Straßenverkehr 07/1961 |
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Erstellt:
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