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DDR - 1961

Verkehrsradaranlage
Bild 1: Das Verkehrsradargerät im Einsatz innerhalb Dresdens. Das Anzeigegerät ist im Fahrzeug untergebracht.

Verkehrsradargerät
Bild 2: Ansicht der gesamten Verkehrsradaranlage, links der Anzeigeteil, rechts auf dem Stativ das Sende-Empfangs-Gerät mit der Parabolantenne, auf dem Stativ das Stromversorgungsgerät für die Senderöhre.

Geschwindigkeitskontrolle mit Radar

Radargeräte im Straßenverkehr gestatten es, die gefahrene Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu messen bzw. verkehrsstatistische Erhebungen anzustellen, das heißt die Verkehrsteilnehmer nach ihrer Art und entsprechend der gefahrenen Geschwindigkeit zu registrieren. Die Fahr zeuge werden jeweils in einer bestimmten und durch die Reichweite begrenzten Entfernung vom Radargerät (etwa 50 m) erfaßt. Die Entfernung vom Radargerät braucht nicht gemessen zu werden. Es ist nur wichtig, die Geschwindigkeit des Fahrzeuges festzustellen und zu ermitteln, um welche Art von Fahrzeugen es sich handelt.

Von der Radarantenne, die gleichzeitig Sende- und Empfangsantenne ist, wird eine höchstfrequente elektromagnetische Welle abgestrahlt. Sie wird vom Radarziel reflektiert und nach der Laufzeit entlang der Strecke Sender - Ziel - Empfänger von der gleichen Antenne wieder empfangen. Bewegt sich das Ziel in Richtung der Radarantenne oder entgegengesetzt, so ändert sich die Entfernung und damit auch die Laufzeit der elektromagnetischen Welle und das reflektierte Signal hat gegenüber der ausgesendeten Originalwelle eine geänderte Frequenz. Diese Erscheinung nennt man Dopplereffekt. Bewegt sich das Ziel auf die Sende-Empfangs-Antenne zu, so ist die Empfangsfrequenz um die geschwindigkeitsproportionale Dopplerfrequenz größer, im umgekehrten Fall kleiner. Bei einer Sendefrequenz von 10 GHz liegt der durch den Dopplereffekt bedingte Frequenzunterschied für die im Straßenverkehr üblichen Geschwindigkeiten zwischen 200 Hz und 3000 Hz und ist gut auswertbar.

Der Vorteil dieser Methode besteht darin, daß die Geschwindigkeit nicht mehr aus der Zeit, die zum Durchfahren einer meist recht langen Stoppstrecke gebraucht wird, errechnet werden muß, sondern innerhalb von etwa 0,1 Sekunden direkt angezeigt wird. Geschwindigkeitsüberschreitungen können somit automatisch festgestellt und entsprechende Signale ausgelöst werden.

Am Ende des vergangenen Jahres wurde im Rahmen einer umfangreicheren Forschungsarbeit am Institut für Hochfrequenztechnik und Elektronenröhren der Technischen Hochschule Dresden unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. H. Frühauf ein Mustergerät zur Erprobung an die Deutsche Volkspolizei ausgeliefert. Bei der Entwicklung dieses Gerätes wurde davon ausgegangen, daß dessen Einsatz für den Kraftfahrer in erster Linie erzieherisch wertvoll sein soll. Der Kraftfahrer soll die Möglichkeit haben, selbst anhand der Anzeige seine Geschwindigkeit zu überprüfen. So wurde die Möglichkeit, das Sende-Empfangs-Gerät vom Anzeigegerät räumlich zu trennen, vorgesehen. Die beiden Teilgeräte sind durch ein Kabel verbunden. Die Anzeige erfolgt direkt in km/h und umfaßt einen Bereich von 20 km/h bis 120 km/h.

Dabei ist die Genauigkeit besser, als sie für Kraftfahrzeugtachometer nach § 67 der StVZO gefordert wird. Der maximale Fehler liegt im Bereich von 20 km/h bis 50 km/h bei + 1,5 km/h und über 50 km/h bei ± 3 Prozent. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann zwischen 30 km/h und 100 km/h beliebig eingestellt werden. Überschreitet ein Fahrzeug diese eingestellte Höchstgeschwindigkeit, so wird eine Anzeige ausgelöst und das Gerät für jede weitere Messung gesperrt. Der Meßwert bleibt solange gespeichert, bis er von Hand wieder gelöscht wird. Auch die Meßwerte ,unter der eingestellten Höchstgeschwindigkeit werden gespeichert, aber nur solange, bis das nächste Fahrzeug in den Radarstrahl einfährt. Die Meßzeit beträgt 0,16 Sekunden, der erforderliche Mindestabstand von zwei Fahrzeugen, die getrennt erfaßt werden sollen, 0,3 Sekunden. Die zahlreichen Unfälle, die durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht werden, machen für die Verkehrspolizei die Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit und der Einhaltung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig. Die Forderungen des Gesetzgebers und nicht zuletzt die Disziplin der Kraftfahrer ermöglichen verschiedene Reaktionen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. So beschränkt man sich in England und in der Sowjetunion teilweise darauf, den Kraftfahrer durch ein aufleuchtendes Transparent am Straßenrand darauf aufmerksam zu machen, daß er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und bittet ihn, seine Geschwindigkeit zu verringern.

Bei der Erprobung des Radargerätes im Stadtgebiet und in der Umgebung von Dresden konnten sehr oft Geschwindigkeiten über 80 km/h in geschlossenen Ortschaften gemessen werden. Das ist wohl nicht mehr mit "flüssigem Verkehr' zu entschuldigen und eine Bestrafung scheint. angebracht. Schön wäre es allerdings, wenn das Wort Disziplin im Straßenverkehr soviel Gewicht erlangen würde, daß ein aufleuchtendes Transparent mit den Worten "Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Bitte fahren Sie langsamer!" Anlaß genug wäre, die falsche Stellung der Drosselklappe des Vergasers zu korrigieren.

 

 

INFOBOX  
 
Autor: Dipl-Ing. R. Stange
Quelle: Deutscher Straßenverkehr 07/1961
Bildquelle: Deutscher Straßenverkehr 07/1961
Erstellt:
 

 

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