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Grünes Licht für Rotlichtsünder

Bußgeldverzicht wegen "Leerbildern" von Radaranlagen

Frankfurt/Main - Rotlichtsünder hätten es sich nicht besser wünschen können: Ohne es zu ahnen, sind sie im letzten Jahr in Frankfurt am Main und offenbar auch anderswo ungeschoren davongekommen, weil Überwachungsanlagen an Ampeln nicht richtig funktionierten.- Das heißt, Kameras wurden ausgelöst, ohne daß ein Fahrzeug die Kreuzung bei Rot überfahren hätte.

Für die Stadt Frankfurt Grund genug, bis zur Klärung dieser Störung auf die Eintreibung von Bußgeldern zu verzichten. Der Leiter des Ordnungsamtes, Rolf Menzer, bestätigte vor kurzem auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Rundschau". Darin wird auch ein möglicher Verursacher des Problems genannt - Funktelefone. Dies wurde von der Herstellerfirma der Kameras, Traffipax in Düsseldorf, als völliger Unsinn zurückgewiesen. Der Leiter der Abteilung Wartung und Service, Klaus Richardshagen, räumte aber ein, daß bei den Kameras Störungen aufgetreten seien, die noch überprüft würden. Menzer bestätigte, daß der Stadt wegen der unzuverlässigen Ampelüberwachungsgeräte empfindliche Verluste bei den Bußgeldeinnahmen entstanden seien. Wenn man eine Ampel überfahre, die seit 1,9 Sekunden auf Rot stehe, koste dies immerhin 400 Mark. Doch sei dieses Geld nicht mehr eingetrieben worden, da seit vergangenen Februar regelmäßig das Problem mit den sogenannten Leerbildern aufgetreten sei. Juristisch sei die Stadt nur zur Verhängung von Bußgeldern befugt, wenn die Überwachungsanlagen einwandfrei funktionierten. Zur Höhe des Gesamtschadens wollte sich der Ordnungsamtsleiter nicht äußern. Laut Menzer hat es auch in Hamburg Funktionsstörungen bei den. Kameras gegeben. In der Hansestadt war dafür allerdings keine Bestätigung zu erhalten. Nach Angaben von Polizeisprecher Hans-Jürgen Petersen funktioniert alles bestens, von Leerbildern will er noch nie etwas gehört haben. In anderen deutschen Großstädten war dieses Problem nach offizieller Auskunft ebenfalls unbekannt. Richardshagen von der Firma Traffipax betonte, daß selbst bei einer gestörten Ampelüberwachungsanlage die irrtümliche Beschuldigung eines Autofahrers ausgeschlossen sei. Der Auslöseimpuls für die Kameras - auch der falsche - könne grundsätzlich nur bei Rot erfolgen, es sei technisch unmöglich, etwa bei Grün geblitzt zu werden. Insofern sei jeder Autofahrer, der von den gestörten Kameras erfaßt werde, auf jeden Fall ein Rotlichtsünder. Wenn die Stadt Frankfurt dennoch auf ihre Verfolgung verzichtet habe, habe sie absolut auf Nummer Sicher gehen wollen. Aus technischer Sicht wäre dies nicht nötig gewesen.

Zu Ursachen der Fehlauslösungen wollte Richardsbagen sich nicht äußern. Generell nicht auszuschließen seien jedoch Ausfälle, Kurzschlüsse oder Wackelkontakte in der sogenannten Induktionsschleife, die vom Fahrbahnboden aus das Auslösesignal an die Kameras weiterleitet. Vermutungen, wonach Handys eine Rolle spielen könnten, seien jedoch absolut falsch. Auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig schloß Mobiltelefone als Urheber aus.

 

INFOBOX  
 
Autor: Annedore Smith
Quelle:
Bildquelle:
Erstellt: 25. Januar 1998
 

 

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