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LEIVTEC XV2

Funktionsweise, technische Details und mögliche Fehlerquellen

Die Meßanlage LEIVTEC XV2 ist von der PTB unter der Nummer 1.63-18.11/94.03/LEIVTEC zugelassen. Sie ist für den normalen Temperaturbereich von 0 °C bis 40 °C und für den erweiterten Temperaturbereich von -10 °C bis 40 °C verfügbar. Der Temperaturbereich ist jeweils auf dem Typenschild von Sensor und Fernbedienung angegeben. Messungen außerhalb des Temperaturbereiches werden vom Gerät automatisch abgewiesen.

Zusammenfassung:

  • Konzept: Infrarotlasermeßgerät für Geschwindigkeiten mit Videodokumentation; großflächiges homogenes Meßfenster muß in ankommender Richtung durchfahren werden.
  • Funktion: Laufzeitmessung von Infrarotlicht, komplexe Übereinstimmungskontrolle aller Entfernungswerte, automatische Auswertung des Beweisvideos
  • Zuverlässigkeit: Nahezu perfekte Meßsicherheit, unabhängig von Fahrzeugart; dazu Option auf Reproduzierung und Dokumentation der Meßwerte
  • Gutachterliches Fazit: Ideales System zur zeitgemäßen Verkehrsüberwachung, sinnvolle Ergänzung zu bekannten Geräten; sicherlich gute Akzeptanz auf Grund transparenter Meßtechnik; keine Probleme für Justiz zu erwarten.

Bild 1: LEIVTEC XV2

Die Abbildung zeigt den Sensor XV2 mit aufmontiertem Camcorder. Dieser Sensor ist der für die Meßwertermittlung verantwortliche Geräteteil. Aus einer der Öffnungen werden Infrarotlichtimpulse ausgesandt, welche dann - nachdem sie an einer bestimmten Fläche des zu messenden Fahrzeugs reflektiert wurden - in der anderen Öffnung registriert werden. Bei dem Camcorder handelt es sich um ein handelsübliches Hi8-Gerät. Er wird über den Sensor gesteuert; Informationen (wie z. B. der Geschwindigkeitswert) werden an die Kamera weitergegeben und dort, zeitgleich zum jeweiligen Videobild gehörend, auf der Tonspur des Videobandes abgelegt. Es wird also die gesamte Meßsituation mitsamt den Meß- und Einstellwerten für eine spätere Auswertung auf dem Videoband abgespeichert.

Ankommende Fahrzeuge werden ab einer Entfernung von ca. 80 Metern registriert und deren Bewegung vom Rechner weiter verfolgt. Bei ca. 50 Metern vor dem Gerätestandort findet die eigentliche Messung über eine Strecke von ca. 10 Metern statt bzw. bei langsam fahrenden Fahrzeugen wird sie nach einer Zeit von 1,3 Sekunden automatisch beendet. Extrem langsame Fahrzeuge können mehrmals hintereinander gemessen werden, solange sie sich im Bereich der 10m-Meßstrecke aufhalten. Das quadratische Meßfeld des Sensors hat eine Größe von 50x50 mrad, das sind etwa 3x3 Grad oder 2,5x2,5 m in 50 m Entfernung. Es entspricht dem Sehfeld des im Sensor eingebauten Fernrohrs.

Es wird grundsätzlich nur der ankommende Verkehr gemessen, wobei es keine Rolle spielt, ob der Verkehr an der linken oder rechten Seite des Sensors vorbeifährt oder der Sensor oberhalb der Fahrbahn (z. B. auf einer Brücke) angebracht wird. Sichthindernisse zwischen Sensor und Fahrzeugen beeinflussen das Meßergebnis nicht, kann aber zu einer erhöhten Zahl von Annullationen führen. Messungen aus fahrenden Fahrzeugen sind nicht zulässig; Messungen im Bereich von Ampeln und Kreuzungen sind ungünstig, da hier durch das Abbremsen und Beschleunigen der Fahrzeuge die Messungen vom Gerät verworfen werden. Messungen durch Scheiben hindurch sind durch den Nachtrag zur Zulassung vom 25.11.96 zugelassen.

Ebenfalls zugelassen ist inzwischen ein Nachtsichtzusatz, bestehend aus zwei Infrarot--Scheinwerfern mit je 450 Watt und 730 nm Wellenlänge, mit dem eine Messung in der Dunkelheit möglich ist.

Das Gerät kann während der Messung entweder in der Hand gehalten werden (Hand-Held-Messung) oder auf einem Stativ montiert sein. Im Hand-Held-Betrieb führt das "Mitziehen" des Gerätes - im Gegensatz zu den herkömmlichen Lasermeßgeräten - nicht zu falschen Meßergebnissen. Messungen in Kurven sind möglich, wobei an die Auswahl des Meßplatzes strenge Anforderungen zu stellen sind, damit sich nur ein Fahrzeug der gleichen (= ankommenden) Fahrtrichtung während der Messung im Meßfeldrahmen befindet.

Die Auswertung des Videobandes erfolgt über einen von der PTB vorgeschriebenen Videorecorder, der über einen Demodulator an das XV2 angeschlossen wird. Der Demodulator wandelt die auf der Tonspur des Videobandes aufgezeichneten Daten in Bildinformationen um. Mit einem angeschlossenen Videoprinter lassen sich zusätzlich Beweisfotos anfertigen. Die Kontrolle bzw. Auslese der Fotos muß durch einen Sachverständigen geschehen. Eine Messung ist immer dann zu verwerfen, wenn sich über den gesamten Meßbereich mindestens zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrtrichtung zumindest teilweise innerhalb des Meßfeldrahmens befinden und das zusätzliche Fahrzeug größer als 1/3 des Meßfeldrahmens abgebildet wird.

Bei Versuchen unterschieden sich die Meßwerte des XV2 von denen anderer Meßgeräte nur im Bereich von ±1 km/h. Meßwertannullationen treten auf, wenn das zu messende Fahrzeug in dem Bereich zwischen 50 und 40 Metern vor dem Gerätestandort bremst oder beschleunigt. In einem solchen Fall bricht das Gerät die Messung selbsttätig ab. Es können mit dem Gerät auch Zweiräder gemessen werden. Bei Motorrädern etc. reicht zur Reflexion der vom Gerät ausgesandten Laserstrahlung der Scheinwerfer des Zweirades aus; bei Fahrrädern funktioniert die Messung auch, und zwar dann, wenn das Fahrrad (vorschriftsmäßig) mit einem weißen Rückstrahler ausgerüstet ist. Messungen in Fußgängerzonen sind somit durchaus möglich.

Lastkraftwagen und Busse sind ebenfalls unproblematisch, sie verfügen über eine große Reflexionsfläche. Gegenstände und Personen in dem Fahrzeug haben keinen Einfluß auf das Meßergebnis. Es konnten im Feldversuch keine Meßfehler provoziert oder erkannt werden. Das Meßergebnis ließ sich auch nicht durch auf einem PKW angebrachte rotierende Reflexkörper beeinflussen. Lediglich wenn sich im Fahrzeug ein nach vorne bewegendes reflektierendes Teil befindet, werden falsche Meßergebnisse angezeigt. Eine solche Konstellation wäre jedoch auf dem Videoband eindeutig erkennbar. Bei Fahrzeugen mit abmontierten Kennzeichen konnten keine Meßwerte gebildet werden; liegt das Kennzeichen jedoch hinter der Frontscheibe auf dem Armaturenbrett, so sind wieder zweifelsfreie Messungen möglich.

Möglich, aber rein theoretischer Natur, sind lediglich Fehlmessungen, die durch falsch gewählte Meßstellen entstehen könnten. Im Bereich des Meßstrahlkegels dürfen sich keine Reflektoren befinden. Wenn diese Reflektoren nicht im Videobild zu sehen sind, könnten sich möglicherweise unbemerkte fehlerhafte Meßwerte einschleichen. Laut Gutachten des Ing.-Büros Dr. Großer & Fürbeth, Erlangen, ist diese Möglichkeit einer Fehlmessung allerdings nicht möglich, wenn sich beispielsweise ein Verkehrsschild im Meßstrahlkegel befindet.

Technische Zulassungsdaten des Gerätes:

Geschwindigkeitsmeßbereich 0 km/h bis 250 km/h
Entfernungsbereich, in dem vom
Gerät Messungen erfolgen
ca. 50 m bis 43 m
Max. Distanz zwischen Start und Ende der Messung 10 m
Max. Zeitdauer der Messung 1,3 Sekunden
Öffnungswinkel des Meßstrahls 50 mrad
zulässige Umgebungstemperatur
beim Betrieb des Meßgeräts
0 °C bis +40 °C

Daten auf dem Videobild
Im Videobild werden während einer Messung laufend folgende Daten im unteren Rand des Meßfeldrahmens eingeblendet:

  • IST: die gemessene Geschwindigkeit
  • SOLL: die als Grenzwert eingegebene Geschwindigkeit
  • DATUM: das Datum der Messung
  • ZEIT: die Uhrzeit der Messung
  • WO: ein sechsstelliger Code für den Meßort
  • WER: ein sechsstelliger Code für den Meßbeamten

 

INFOBOX  
 
Autor:
Quelle: LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH
Bildquelle: LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH
Erstellt: 5. September 2000
 

 

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