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LEIVTEC XV2 |
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Funktionsweise, technische Details und mögliche Fehlerquellen
Die Meßanlage LEIVTEC XV2 ist von der PTB
unter der Nummer 1.63-18.11/94.03/LEIVTEC zugelassen. Sie ist für den normalen
Temperaturbereich von 0 °C bis 40 °C und für den erweiterten Temperaturbereich von -10
°C bis 40 °C verfügbar. Der Temperaturbereich ist jeweils auf dem Typenschild von
Sensor und Fernbedienung angegeben. Messungen außerhalb des Temperaturbereiches werden
vom Gerät automatisch abgewiesen.
Zusammenfassung:
- Konzept: Infrarotlasermeßgerät für Geschwindigkeiten mit
Videodokumentation; großflächiges homogenes Meßfenster muß
in ankommender Richtung durchfahren werden.
- Funktion: Laufzeitmessung von Infrarotlicht, komplexe Übereinstimmungskontrolle
aller Entfernungswerte, automatische Auswertung des Beweisvideos
- Zuverlässigkeit: Nahezu perfekte Meßsicherheit, unabhängig
von Fahrzeugart; dazu Option auf Reproduzierung und Dokumentation der Meßwerte
- Gutachterliches Fazit: Ideales System zur zeitgemäßen Verkehrsüberwachung,
sinnvolle Ergänzung zu bekannten Geräten; sicherlich gute Akzeptanz
auf Grund transparenter Meßtechnik; keine Probleme für Justiz zu
erwarten.
Die Abbildung zeigt den Sensor XV2 mit aufmontiertem Camcorder. Dieser Sensor
ist der für die Meßwertermittlung verantwortliche Geräteteil.
Aus einer der Öffnungen werden Infrarotlichtimpulse ausgesandt, welche
dann - nachdem sie an einer bestimmten Fläche des zu messenden Fahrzeugs
reflektiert wurden - in der anderen Öffnung registriert werden. Bei dem
Camcorder handelt es sich um ein handelsübliches Hi8-Gerät. Er wird
über den Sensor gesteuert; Informationen (wie z. B. der Geschwindigkeitswert)
werden an die Kamera weitergegeben und dort, zeitgleich zum jeweiligen Videobild
gehörend, auf der Tonspur des Videobandes abgelegt. Es wird also die gesamte
Meßsituation mitsamt den Meß- und Einstellwerten für eine spätere
Auswertung auf dem Videoband abgespeichert.
Ankommende Fahrzeuge werden ab einer Entfernung von ca. 80 Metern registriert
und deren Bewegung vom Rechner weiter verfolgt. Bei ca. 50 Metern vor dem Gerätestandort
findet die eigentliche Messung über eine Strecke von ca. 10 Metern statt
bzw. bei langsam fahrenden Fahrzeugen wird sie nach einer Zeit von 1,3 Sekunden
automatisch beendet. Extrem langsame Fahrzeuge können mehrmals hintereinander
gemessen werden, solange sie sich im Bereich der 10m-Meßstrecke aufhalten.
Das quadratische Meßfeld des Sensors hat eine Größe von 50x50
mrad, das sind etwa 3x3 Grad oder 2,5x2,5 m in 50 m Entfernung. Es entspricht
dem Sehfeld des im Sensor eingebauten Fernrohrs.
Es wird grundsätzlich nur der ankommende Verkehr gemessen, wobei es keine Rolle
spielt, ob der Verkehr an der linken oder rechten Seite des Sensors vorbeifährt oder der
Sensor oberhalb der Fahrbahn (z. B. auf einer Brücke) angebracht wird. Sichthindernisse
zwischen Sensor und Fahrzeugen beeinflussen das Meßergebnis nicht, kann aber zu einer
erhöhten Zahl von Annullationen führen. Messungen aus fahrenden Fahrzeugen sind nicht
zulässig; Messungen im Bereich von Ampeln und Kreuzungen sind ungünstig, da hier durch
das Abbremsen und Beschleunigen der Fahrzeuge die Messungen vom Gerät verworfen werden.
Messungen durch Scheiben hindurch sind durch den Nachtrag zur Zulassung vom 25.11.96
zugelassen.
Ebenfalls zugelassen ist inzwischen ein Nachtsichtzusatz, bestehend aus zwei Infrarot--Scheinwerfern mit je 450 Watt
und 730 nm Wellenlänge, mit dem eine Messung in der Dunkelheit möglich ist.
Das Gerät kann während der Messung entweder in der Hand gehalten werden
(Hand-Held-Messung) oder auf einem Stativ montiert sein. Im Hand-Held-Betrieb führt das
"Mitziehen" des Gerätes - im Gegensatz zu den herkömmlichen Lasermeßgeräten
- nicht zu falschen Meßergebnissen. Messungen in Kurven sind möglich, wobei an die
Auswahl des Meßplatzes strenge Anforderungen zu stellen sind, damit sich nur ein Fahrzeug
der gleichen (= ankommenden) Fahrtrichtung während der Messung im Meßfeldrahmen
befindet.
Die Auswertung des Videobandes erfolgt über einen von der PTB vorgeschriebenen Videorecorder, der über einen
Demodulator an das XV2 angeschlossen wird. Der Demodulator wandelt die auf der
Tonspur des Videobandes aufgezeichneten Daten in Bildinformationen um. Mit einem
angeschlossenen Videoprinter lassen sich zusätzlich Beweisfotos anfertigen.
Die Kontrolle bzw. Auslese der Fotos muß durch einen Sachverständigen
geschehen. Eine Messung ist immer dann zu verwerfen, wenn sich über den
gesamten Meßbereich mindestens zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrtrichtung
zumindest teilweise innerhalb des Meßfeldrahmens befinden und das zusätzliche
Fahrzeug größer als 1/3 des Meßfeldrahmens abgebildet wird.
Bei Versuchen unterschieden sich die Meßwerte des XV2 von denen anderer
Meßgeräte nur im Bereich von ±1 km/h. Meßwertannullationen
treten auf, wenn das zu messende Fahrzeug in dem Bereich zwischen 50 und 40
Metern vor dem Gerätestandort bremst oder beschleunigt. In einem solchen
Fall bricht das Gerät die Messung selbsttätig ab. Es können mit
dem Gerät auch Zweiräder gemessen werden. Bei Motorrädern etc.
reicht zur Reflexion der vom Gerät ausgesandten Laserstrahlung der Scheinwerfer
des Zweirades aus; bei Fahrrädern funktioniert die Messung auch, und zwar
dann, wenn das Fahrrad (vorschriftsmäßig) mit einem weißen
Rückstrahler ausgerüstet ist. Messungen in Fußgängerzonen
sind somit durchaus möglich.
Lastkraftwagen und Busse sind ebenfalls unproblematisch, sie verfügen
über eine große Reflexionsfläche. Gegenstände und Personen
in dem Fahrzeug haben keinen Einfluß auf das Meßergebnis. Es konnten
im Feldversuch keine Meßfehler provoziert oder erkannt werden. Das Meßergebnis
ließ sich auch nicht durch auf einem PKW angebrachte rotierende Reflexkörper
beeinflussen. Lediglich wenn sich im Fahrzeug ein nach vorne bewegendes reflektierendes
Teil befindet, werden falsche Meßergebnisse angezeigt. Eine solche Konstellation
wäre jedoch auf dem Videoband eindeutig erkennbar. Bei Fahrzeugen mit abmontierten
Kennzeichen konnten keine Meßwerte gebildet werden; liegt das Kennzeichen
jedoch hinter der Frontscheibe auf dem Armaturenbrett, so sind wieder zweifelsfreie
Messungen möglich.
Möglich, aber rein theoretischer Natur, sind lediglich Fehlmessungen,
die durch falsch gewählte Meßstellen entstehen könnten. Im Bereich
des Meßstrahlkegels dürfen sich keine Reflektoren befinden. Wenn
diese Reflektoren nicht im Videobild zu sehen sind, könnten sich möglicherweise
unbemerkte fehlerhafte Meßwerte einschleichen. Laut Gutachten des Ing.-Büros
Dr. Großer & Fürbeth, Erlangen, ist diese Möglichkeit einer
Fehlmessung allerdings nicht möglich, wenn sich beispielsweise ein Verkehrsschild
im Meßstrahlkegel befindet.
Technische Zulassungsdaten des Gerätes:
Geschwindigkeitsmeßbereich |
0 km/h bis 250 km/h |
Entfernungsbereich, in dem vom
Gerät Messungen erfolgen |
ca. 50 m bis 43 m |
Max. Distanz zwischen Start und Ende der Messung |
10 m |
Max. Zeitdauer der Messung |
1,3 Sekunden |
Öffnungswinkel des Meßstrahls |
50 mrad |
zulässige Umgebungstemperatur
beim Betrieb des Meßgeräts |
0 °C bis +40 °C |
Daten auf dem Videobild
Im Videobild werden während einer Messung laufend folgende Daten im unteren Rand des
Meßfeldrahmens eingeblendet:
- IST: die gemessene Geschwindigkeit
- SOLL: die als Grenzwert eingegebene Geschwindigkeit
- DATUM: das Datum der Messung
- ZEIT: die Uhrzeit der Messung
- WO: ein sechsstelliger Code für den Meßort
- WER: ein sechsstelliger Code für den Meßbeamten
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INFOBOX |
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Autor:
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Quelle:
LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH |
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Bildquelle:
LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH |
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Erstellt:
5. September 2000 |
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