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Funktionsprinzip Lichtschranke eso LS4.0 |
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Das Meßprinzip ist ähnlich wie bei den älteren Lichtschrankenmeßgeräten.
Die Geschwindigkeitsmessung beruht auf einer Weg-/Zeit-Messung (Geschwindigkeit
= Weg/Zeit). Um die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges festzustellen, braucht man
eine Wegstrecke und die Zeit, in der das gemessene Fahrzeug diese Wegstrecke zurücklegt.
Bei der neuen Laserlichtschranke LS 4.0 wird die Meßbasis durch zwei Basis-Lichtschranken
1 und II festgelegt. Diese beiden Lichtschranken (Laserlichtstrahlen) sind in
Fahrbahnlängsrichtung (Fahrtrichtung der Fahrzeuge) 25 cm voneinander entfernt.
In der Mitte zwischen den beiden Basis-Lichtschranken befinden sich zwei weitere
Lichtschranken III und IV (Kontroll-Lichtschranken). Die Lichtschranken I11 und
IV sind übereinander angeordnet; die Lichtschranke III befindet sich dabei
0,5 cm über der Verbindungslinie Lichtschranke I-II, die Lichtschranke IV
0,5 cm darunter. Der senkrechte Abstand zwischen den beiden Kontroll-Lichtschranken
III und IV beträgt 1 cm.
Bild 1: eso LS4.0 Lichtempfänger
Da die beiden Kontroll-Lichtschranken III und IV einen endlichen Wirkungsquerschnitt
haben, beträgt der meßwirksame, senkrechte Abstand zwischen den beiden
Kontroll-Liehtschranken III und IV etwa 1,3 cm. Der Lichtsender wird dem Lichtempfänger
genau gegenüber auf der anderen Straßenseite aufgestellt. Die vier Laserstrahlen des
Lichtsenders überqueren die Straße rechtwinklig zur Fahrtrichtung der Fahrzeuge und
treffen auf den Lichtempfänger. Werden die Lichtstrahlen durch ein Fahrzeug nacheinander
unterbrochen, erhält man auswertbare Steuerimpulse (dies sind die Starts und Stops der
Zeitmessungen). Wenn bei der Einfahrt eines Fahrzeuges in die Lichtschranke kein gültiger
Meßwert zustandekommt, erfolgt bei der Ausfahrt des Fahrzeuges eine weitere Messung.
Eine Einfahrtmessung trägt im Datenfeld den Huchstaben "E", eine
Ausfahrtmessung den Buchstaben "A". Im Lichtempfängerunterteil befindet sich
eine Rechnereinheit, die die Start- und Stoppimpulse der vier Lichtstrahlen auswertet und
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die notwendigen Daten zur Kamera sendet und
diese auslöst. Die Daten werden in der Kamera über eine spezielle Vorrichtung (Datenbox)
in das Foto eingehlendet.
Durchfährt ein Fahrzeug die Lichtstrahlen bspw. von links nach rechts, so werden diese
in der Reihenfolge I-III, IV-II unterbrochen. Der Lichtempfänger liefert im zeitlichen
Abstand t1-t3, t4-t2 vier Steuerimpulse. Diese folgen um so schneller aufeinander, je
schneller das Fahrzeug die Vierfach-Lichtschranke durchfährt. Der jeweils längere
Zeitwert wird als Berechnungsgrundlage für die Geschwindigkeitsermittlung gewertet.
Dadurch werden geringfügige Abtastunterschiede bei der Messung zugunsten des Betroffenen
berücksichtigt. Ein gültiger Meßwert kommt nur dann zustande, wenn der
Meßwertvergleich der Teilschranke und der Gesamtschranke kleiner als 1% ist. Eine
Ausfahrtmessung wird nur durchgeführt, wenn die Einfahrtmessung keinen gültigen Meßwert
liefert.
Eine sog. Abtast-Fehlmessung ist mit dem vorliegenden Gerät nur dann noch
möglich bzw. bleibt von der geräteinternen Logik nur dann unerkannt,
wenn die Lichtschranke I durch ein Teil des Fahrzeuges unterbrochen wird, das
mindestens 1,3 cm höher oder tiefer liegt als dasjenige Teil des Fahrzeuges,
das die Lichtschranke II unterbricht. Dies ist nur dann möglich, wenn ein
Fahrzeug während der 25 cm langen Durchfahrt zwischen den Lichtschranken
I und II entweder eine Vertikalbewegung um mindestens 1,3 cm beschreibt oder
wenn das Lichtschrankengerät in der Horizontalen so dejustiert aufgestellt
ist, daß sich die Lichtschranke I um mindestens 1,3 cm höher oder
tiefer als die Lichtschranke II befindet.
Bild 2: eso LS4.0 Lichtempfänger
Eine Vertikalschwingung der Vorderfront (oder bei einer Ausfahrtsmessung des Hecks)
eines Fahrzeuges von 1,3 cm ist unter einigermaßen realistischen Ausgangsannahmen
hinsichtlich der Schwingungsfrequenzen und Schwingungsamplituden gängiger Pkw auf einer
Meßdistanz von 25 cm nur bei sehr geringen Geschw'indigkeiten des gemessenen Fahrzeuges
(20 km/h und darunter) denkbar. Der Lichtsender wird von einer Trockenbatterie gespeist.
Die Spannung wird automatisch überwacht. Bei einem Absinken der Spannung auf 10,5 Volt
erfolgt das Abschalten des Lichtsenders. Die Laser entsprechen der Laserklasse II. Die
zugängliche Laserstrahlung ist im sichtbaren Bereich (670 nm) und bei kurzzeitiger
Bestrahlung (t < 0,25 sec) ungefährlich.
Mit dem im Unterteil des Lichtempfängers eingebauten Datenfunksender und zwei externen
Datenfunkempfängern können zwei Fotoanlagen von der Rechnereinheit angesteuert werden.
über Funk werden die verschiedenen Daten (Geschwindigkeitsmeßwerte etc.) seriell zweimal
hintereinander speziell codiert übertragen, so daß empfangsseitig das übertragene
Signal wieder entschlüsselt und verglichen werden kann. Wenn beide Bitmuster nicht
übereinstimmen, kommt keine Kameraauslösung zustande. Wenn ein Fehler auf der
Kabelstrecke (LS 4.0 - Datenfunksender, Datenfunkempfänger - Kamera) erkannt wird,
erfolgt eine Fehlermeldung (Fehler Nr. 7). Die Funktion der Funkgeräte wird durch
spezielle überwachungsprogramme gewährleistet.
Das Meßfoto muß die gedachte Meßlinie zwischen Lichtsender und Lichtempfänger so
abbilden, daß alle Straßenabschnitte zwischen Lichtsender und Lichtempfänger abgedeckt
sind, auf denen Messungen zustandekommen können. Das Fototeil sollte daher nicht zu nahe
an der Meßlinie aufgestellt sein. Die Meßlinie kann man (muß man nicht) auf dem Foto
dokumentieren; hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Anbringen einer reflektierenden Folie oder eines Kreidestriches an den Fahrbahnrändern
und in der Fahrbahnmitte,
- Aufstellen von sogenannten "Lübecker Hüten" auf der Höhe der Meßlinie bei
der Aufnahme der Testfotos am Beginn und am Ende der Messung,
- Abbildung sowohl des Lichtsenders als auch des Lichtempfängers auf dem Meßfoto.
Die Kenntlichmachung der Meßlinie ist insbesondere im Hinblick auf eine zweifelsfreie
Zuordnung des auf dem Meßfoto eingeblendeten Meßwertes zu einem bestimmten Fahrzeug
wünschenswert bzw. notwendig. Meßfotos dürfen nur dann ausgewertet werden, wenn nur ein
Fahrzeug in Meßrichtung auf oder hinter der Meßlinie abgebildet ist. Fotos, auf denen
zwei oder mehrere Fahrzeuge in Fahrtrichtung auf oder hinter der Meßlinie abgebildet
sind, dürfen nicht ausgewertet werden. Dabei ist insbesondere hei Ausfahrtmessungen
(durch ein "A" in der Fotoeinblendung gekennzeichnet) zu überprüfen, ob kein
parallel fahrendes Fahrzeug von dem im Vordergrund fahrenden Fahrzeug verdeckt ist.
Als "Nebenprodukt" kann man mit Hilfe der Meßlinie bzw. mit Hilfe der
fotografischen Position der gemessenen Fahrzeuge relativ zur Meßlinie die Meßgenauigkeit
des Gerätes zumindest größenordnungsmäßig überprüfen. Zur Fotoposition ist
festzustellen:
Bei der Einfahrt eines Fahrzeugs in die Lichtschranke erfolgt zunächst eine
Einfahrtsmessung; wenn diese alle Bedingungen einer korrekten Messung erfüllt, erfolgt
die Kameraauslösung mit der Einblendung "E". In diesem Fall verzögert die
Kamera die Fotoauslösung geschwindigkeitsunabhängig um 4,50 m.
Falls die Einfahrtsmessung annulliert wird, erfolgt eine Ausfahrtmessung. Ist die
Ausfahrtmessung gültig, erfolgt eine Kameraauslösung mit der Einblendung "A".
In diesem Fall erfolgt keine zusätzliche Verzögerung der Kamera; dadurch stehen die
Fahrzeuge bei einer Ein- und bei einer Ausfahrtsmessung bei gleicher Geschwindigkeit etwa
auf dem gleichen Punkt, nämlich dem Fotopunkt; der Fotopunkt ist durch die normale - von
der Einfahrt- oder Ausfahrtsmessung unabhängige - Fotoverzögerung von 80 ms bei der
Kamera 1 bzw. von 85 ms bei der Kamera 2 festgelegt.
überprüfungen der Geschwindigkeitsmeßwerte von Lichtschranken mit Hilfe der
sogenannten Fotoposition unterliegen nicht unerheblichen Toleranzen. Sie haben nur
größenordnungsmäßigen Charakter. Dies ist zum einen schon durch die Toleranz der
fotogrammetrischen Auswertung begründet, zum anderen aber auch dadurch, daß die
Fahrzeuge wegen ihrer unterschiedlichen Front-Karosserieformen sowie wegen der
unterschiedlichen Aufstellhöhen der Lichtschrankengcräte nicht immer am vordersten Teil
angemessen werden. Bei der Auswertung der Fotoposition wird aber immer auf den
Aufstandspunkt der Vorderräder auf der Fahrbahn Bezug genommen.
Vor Inbetriebnahme der Lichtschrankenmeßanlage LS 4.0 müssen zwei
Tests durchgeführt werden. Der Test I und der Test II müssen jeweils
zweimal pro Meßstelle ausgeführt werden, einmal zu Beginn und einmal
am Ende des Meßeinsatzes. Durch die fotografische Dokumentation des Test
I wird gewährleistet, daß alle Segmente der dreistelligen Geschwindigkeitsanzeige
in der Datenbox funktionsfähig sind und die Datenfunkstrecke einschließlich
Datenkabel zu den Fotoanlagen in Ordnung ist. Der Test II dient zur überprüfung
der EPROM- und RAM-Bausteine im Rechnersystem, der Datenkabelverbindung vom
Bedienpult zum Rechner im Lichtempfänger sowie aller Anzeigenelemente im
Bedienpult. Bedingt durch die kurze Meßbasis von 0,25 m sind Messungen
in Kurven möglich. Geometrische Meßfehler, die sich zuungunsten eines
Betroffenen aufwirken würden, sind bauartbedingt nicht möglich. Der
geeichte Meßbereich beträgt 5 km/h bis 250 km/h.
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INFOBOX |
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Autor:
Beck/Löhle |
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Quelle:
Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren, 5. Auflage 1999 |
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Bildquelle:
Bild 1-2: eso |
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Erstellt:
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