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Stationäre Kontrollbrücken für die LKW-Maut |
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300 fest installierte Kontrollbrücken kontrollieren im fließenden
Verkehr und ohne Einsatz von Kontrollpersonal vor Ort die Einhaltung der Mautpflicht.
Sensoren auf der Brücke ermitteln, ob es sich bei einem passierenden Fahrzeug
um einen mautpflichtigen Lkw handelt. Ist dies der Fall, werden durch eine Kamera
ein digitales Übersichtsbild des Fahrzeuges und mehrere digitale Bilder
seines Kennzeichens aufgenommen. Gleichzeitig wird mittels DSRC-Kommunikation
festgestellt, ob das Fahrzeug mit einem Fahrzeuggerät ausgerüstet
ist. Vorliegende Daten der Mauterhebung werden vom Fahrzeuggerät zur Kontrollbrücke
übertragen.
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Bild 1: Kontrollbrücke auf der A31 |
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Ist das Fahrzeug nicht mit einem Fahrzeuggerät ausgerüstet, wird
das Kennzeichen aus dem digitalen Bild automatisch ermittelt und mit der Liste
aller manuellen Einbuchungsdaten verglichen. Durch einen Vergleich der erfassten
Kontrolldaten mit den Daten des Fahrzeuggerätes bzw. der manuellen Einbuchung
wird ermittelt, ob das betreffende Fahrzeug ordnungsgemäß die Maut
entsprechend der Achszahl und Schadstoffklasse des Fahrzeugs für die überprüfte
Strecke entrichtet hat. Falls durch die stationäre Kontrolle keine ordnungsgemäße
Mautentrichtung festgestellt wird, werden die ermittelten Daten zur manuellen
Überprüfung in die Kontrollzentrale übermittelt.
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Bild 2: bitte anklicken |
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Sobald die ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr eindeutig
festgestellt wurde, werden die ermittelten Daten gelöscht. Andernfalls
werden die Daten gespeichert und dem BAG für die Ahndung eines Vergehens
gegen die Mautpflicht zur Verfügung gestellt.
Standkontrollen
Standkontrollen werden auf ausgewählten Parkplätzen in der Nähe
der Kontrollbrücken von Mitarbeitern des BAG durchgeführt. Über
eine drahtlose Verbindung übermittelt die Kontrollbrücke Daten von
Fahrzeugen, bei denen eine ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr
nicht einwandfrei festgestellt werden konnte, spätestens 10 Sekunden nach
deren Durchfahrt an die Ausleitkontrolle. Diese übernimmt dann die manuelle
Ausleitung der Fahrzeuge und eine genauere Überprüfung der Erfüllung
der Mautpflicht. Wurde die Maut nicht entrichtet, wird von ausländischen
Mautprellern eine Sicherheitsleistung im Umfang des voraussichtlichen Bußgeldes
erhoben.
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Bild 3: bitte anklicken |
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Mobile Kontrollen durch Kontrollfahrzeuge
Die Standkontrollen werden durch mobile Kontrollen von 535 Mautkontrolleuren
in ca. 300 Kontrollfahrzeugen des BAG unterstützt, die flexibel eingesetzt
werden können. Die Besatzung des Kontrollfahrzeuges ermittelt über
DSRC-Kommunikation bei vorbeifahrenden Lkw, ob eine automatische Einbuchung
vorliegt und überprüft die ordnungsgemäße Angabe der Fahrzeugdaten.
Außerdem ermöglicht ein im Fahrzeug installierter PC, der über
GSM-Kommunikation mit der Toll Collect Zentrale verbunden ist, die Überprüfung
der manuellen Einbuchungsdaten. Stellt das BAG fest, dass die Maut nicht ordnungsgemäß
entrichtet wurde, so kann es unverzüglich die Ausleitung vornehmen. Wurde
die Maut nicht entrichtet, wird von ausländischen Mautprellern eine Sicherheitsleistung
im Umfang des voraussichtlichen Bußgeldes erhoben.
Betriebskontrollen
Stichprobenweise führen die Mitarbeiter des BAG in den Güterkraftverkehrsunternehmen
Betriebskontrollen durch. Bei diesen wird überprüft, ob die Maut ordnungsgemäß
entrichtet wurde.
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INFOBOX |
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Autor:
Toll Collect 2003 |
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Quelle:
Toll Collect 2003 |
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Bildquelle:
Manicmechanic |
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Erstellt:
22.06.2003 |
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