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Rotlicht-(Ampel-)Überwachung

Zur stationären Rotlichtüberwachung benötigt man zumindest eine Induktionsschleife, die in die Fahrbahn verlegt ist; meist liegt diese zwischen Haltelinie und Lichtsignalmasten; moderne Rotlicht-Überwachungsanlagen haben nicht selten nicht nur eine, sondern zwei Induktionsschleifen.
Überfährt ein Fahrzeug nach einer bestimmten zuvor eingestellten und von Behörde zu Behörde unterschiedlichen Zeit nach Rotbeginn die erste Induktionsschleife, wird ein erstes Foto ausgelöst. Um zu gewährleisten, daß das Fahrzeug beim Versuch anzuhalten nicht nur versehentlich etwas zu weit über die Haltelinie bis in den Bereich der Induktionsschleife gekommen, sondern tatsächlich in die Kreuzung eingefahren war, wird

  • entweder nach einer festen Zeitspanne
  • oder nach einer festen Wegstrecke ein zweites Foto ausgelöst (in diesem Fall ist innerhalb der Kreuzung eine zweite Induktionsschleife verlegt).

In beiden Fotoaufnahmen sind die jeweiligen Zeiten nach Rotbeginn (oder nach Gelbbeginn) eingeblendet; anhand der Wegstrecke, die ein Fahrzeug zwischen den beiden Aufnahmen zurückgelegt hat, sowie anhand der hierfür benötigten Zeit läßt sich die mittlere Geschwindigkeit des Fahrzeuges zwischen den beiden Aufnahmen berechnen; ergibt sich zwischen den beiden Aufnahmen eine relativ geringe mittlere Geschwindigkeit des Fahrzeuges, muß dies nicht unbedingt heißen, daß der Betroffene mit dieser geringen Geschwindigkeit tatsächlich die Kreuzung überquert hat; es könnte auch sein, daß er aus höherer Geschwindigkeit noch vor der Ampel anhalten wollte, dies ihm jedoch wegen einer verspätet eingeleiteten Bremsung nicht mehr vollständig gelang und er erst etwa innerhalb der Kreuzung, kurz nach der Position, in der er sich auf der zweiten Aufnahme befand, zum Stehen kam.
Hinsichtlich der in dem ersten Registrierfoto eingeblendeten Rotlicht- bzw. Gelblicht + Rotlichtzeit gilt es – unabhängig von den noch zu diskutierenden technischen Toleranzen des Gerätes – zunächst folgende rechtliche Problematik abzuklären:
Wann beginnt ein Rotlichtverstoß?

  • bereits beim Überfahren der Haltelinie mit der Vorderfront des Fahrzeuges?
  • erst in dem Augenblick, in dem der Fahrer von seiner Sitzposition aus die Ampel gerade nicht mehr sehen kann?
  • oder sogar erst beim Passieren des Lichtsignalmastens mit der Vorderfront des Fahrzeuges?

Falls der Rotlichtverstoß rechtlich gesehen erst in dem Augenblick beginnt, wenn man mit der Vor-derfront des Fahrzeuges den Lichtsignalmasten passiert, fällt die auf der ersten Aufnahme eingeblendete und dem Bußgeldbescheid zugrunde gelegte Rotlicht- bzw. Gelblicht- + Rotlichtzeit zugunsten des Betroffenen aus, wenn er zum Zeitpunkt der ersten Aufnahme mit der Front seines Fahrzeuges den Lichtsignalmasten noch nicht erreicht hat.
Beginnt der Rotlichtverstoß dagegen bereits mit dem Überfahren der Haltelinie mit der Vorderfront des Fahrzeuges und liegt – wie im Regelfall – die erste Induktionsschleife erst nach der Haltelinie, wird die erste Aufnahme zu einem Zeitpunkt ausgelöst, zu dem der Betroffene die Haltelinie mit der Vorderfront seines Fahrzeuges bereits passiert hat. Im Normalfall löst eine Induktionsschleife in dem Augenblick aus, wenn sich die Vorderfront des Fahrzeuges etwa in der Mitte der Schleife befindet (in Ausnahmefällen kann die Induktionsschleife auch erst durch den Heckbereich eines Fahrzeuges ausgelöst werden). In diesen Fällen gilt es die Zeit zu berechnen, die ab dem Überfahren der Haltelinie mit der Fahrzeugvorderfront bis zum Auslösen der ersten Schleife verstrich; diese Zeitspanne, die im Normalfall in einer Größenordnung von 0,1 sec., in Ausnahmefällen jedoch bis zu 0,5 sec. betragen kann, ist von der im ersten Rotlichtfoto (wenn man den Rotlichtverstoß bereits mit dem Überfahren der Haltelinie mit der Fahrzeugvorderfront beginnen läßt). Zur Berechnung der eben diskutierten Toleranzzeit muß zum einen die Strecke bekannt sein, die das Fahrzeug ab dem Überfahren der Haltelinie mit der Vorderfront bis zum Auslösen der ersten Aufnahme zurücklegte, zum anderen die mittlere Geschwindigkeit des Fahrzeuges in dieser Phase.

Zu den mehr technischen Toleranzen von Rotlichtüberwachungsanlagen ist festzustellen:

Die auf den Lichtbildern eingeblendete Rotlicht- bzw. Gelblicht- + Rotlichtzeit hat jeweils eine kleinste Skaleneinheit (0,01 sec. oder 0,1 sec.); die kleinste Skaleneinheit einer Uhr ist immer auch ihre Zeitunsicherheit.
Die auf der ersten Aufnahme eingeblendete Rotlicht- bzw. Gelblicht- + Rotlichtzeit beginnt mit dem "elektrischen" Rot bzw. "elektrischen" Gelb zu laufen, d. h. sofort mit dem Zeitpunkt, zu dem die Glühwendel der Rotlichtbirne bzw. der Gelblichtbirne unter Strom/Spannung kommt. Bis sich die Glühwendel jedoch so stark erhitzt hat, daß das menschliche Auge das Rotlicht oder das Gelblicht als solches überhaupt erkennen kann, verstreichen ab dem "elektrischen" Beginn bei einer 220 Volt-Anlage etwa 0,1 sec. (bei Niederspannungsanlagen kann diese Zeitdauer sogar größer sein).
Um die genannte Zeitspanne bemerkt das menschliche Auge mithin den Farbwechsel an der Ampel später als die anlaufende Uhr, die letztlich die vorwerfbare Rotlicht- bzw. Gelblicht- + Rotlichtzeit dokumentiert. Zwischen Ansprechen der Induktionsschleife und Auslösen der ersten Aufnahme liegt eine sogenannte Auslösezeit von etwa 0,01 sec. bis 0,02 sec.; erst ab diesem Zeitpunkt wird die laufende Rotlicht- bzw. Gelblicht- + Rotlichtzeit "eingefroren", um dann während der Einblendzeit auf das erste Foto übertragen zu werden.
Die bislang beschriebenen Fehler sind systematischer Natur und sind damit in allen Fällen zu berücksichtigen; in Ausnahmefällen kann es auch zu Fehleinblendungen von Rotlicht- bzw. Gelblicht + Rotlichtzeiten kommen; als Hinweis in diese Richtung: am 25.10.93 stellte die Firma Traffipax bei ihrer Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III fest, daß bestimmte Zählerbausteine zu fehlerhaften Gelb- und Rotlichtzeiten führen konnten (seit Anfang 1994 bestehen keine Bedenken gegen Meßergebnisse geeichter Traffiphot III-Rotlichtüberwachungsanlagen als Grundlage zur Zeitberechnung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes - OVG Lüneburg, Az. 12 L 2664/96).
Die Rotlichtüberwachung kann auch mit Hilfe eines ProViDa-Gerätes (Videoaufzeichnungen mit eingeblendeter Uhrzeit aus einem günstig positionierten Polizeifahrzeug heraus) erfolgen; anhand der Videoaufzeichnung läßt sich der Rotlichtbeginn der Ampel rekonstruieren und mit Hilfe der auf dem Videoband eingeblendeten Uhr zeitlich fixieren; es wird dann die Zeit ermittelt, zu der ein Betroffener mit seinem Fahrzeug die Ampelanlage (bei Rot) passiert; aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich die Rotlichtzeit des Betroffenen; bei diesem Verfahren sind die Zeitfehler des ProViDa-Überwachungsgerätes zu berücksichtigen; generelle Fehlerangaben sind nicht möglich; es ist der Einzelfall auszuwerten (wobei unter anderem die Bildqualität und/oder die Aufnahmequalität eine wesentliche Rolle spielen können).

Die nachfolgende Textstelle stammt aus dem Buch "Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen" von Wolfgang Eberhardt und Wolf-Dieter Beck.

Solange die auf den Lichtbildern der Rotlichtkamera miteingeblendete Uhrzeit mit dem Phasenwechsel von Grün auf Gelb zu laufen beginnt und die Rotlichtkamera erst nach einer vorgegebenen Zeitspanne nach Gelbbeginn scharf wird, ist es unerheblich, ob im konkreten Einzelfall die Gelbphase kürzer oder länger als die Sollzeit von drei Sekunden war. Beträgt die Sollzeit der Gelbphase beispielsweise 3,0 Sekunden und wird die Rotlichtkamera erst 3,8 Sekunden nach Gelbbeginn bzw. 0,8 Sekunden nach Rotbeginn scharf, so war ein Verkehrsteilnehmer, der von der Rotlichtkamera erfaßt wird, bei Gelbbeginn – unabhängig von der Dauer der Gelbphase – mindestens noch 3,8 Sekunden von der Ampel entfernt; diese Entfernung hätte für ein gefahrloses Anhalten vor der Ampel unter normalen Bedingungen ausgereicht. Eine mögliche Abweichung der Gelbphase vom Sollwert nach unten hin wirkt sich nur bei solchen Rotlichtüberwachungsanlagen zuungunsten eines Verkehrsteilnehmers aus, wenn die auf dem Lichtbild der Rotlichtkamera eingeblendete Zeit erst mit Rotbeginn und nicht bereits mit Gelbbeginn zu laufen beginnt. In früheren Jahren wurden meist Geräte entsprechend älterer Bauart mit hohen Toleranzen eingesetzt, welche, wie bereits angegeben, die Zeitzählung bereits bei Gelbstart begonnen hatten, wogegen sich in letzter Zeit moderne Front-Foto-Überwachungssysteme durchgesetzt haben. Hierbei kommen im wesentlichen die Systeme TRAFFIPAX TPH II und TPH III-U zur Anwendung. Bei beiden Systemen wird einheitlich, nach Vorlage des Rotlichtsignales und Erregung der Detektorschleife, ein Foto mit Blitz ausgelöst, wobei nach einer definierten weiteren Zeitspanne (meist 1,0 Sekunden) ein weiteres Foto zur Rekonstruktion des Bewegungsvorganges des überwachten Fahrzeuges gefertigt wird. Die im Gerät eingebaute elektronische Stoppuhr beginnt die Zeitzählung bei Vorliegen des Rotsignales entsprechend der Ansteuerung der Signalanlagen durch das Steuergerät. In der Überwachungsanlage kann dann eine Einschaltverzögerung zwischen 0 und 5 Sekunden (bzw. 0 und 9,9 Sekunden) eingestellt werden, wobei nach Verstreichen dieser Zeitspanne die Auslösung des Lichtbildes möglich wird. Innerhalb dieser Zeitspanne (innerörtlich meist in Bereichen zwischen 0,5 und 0,7 Sekunden eingestellt) liegt nach Rotstart zwar möglicherweise ein Rotlichtverstoß vor, jedoch wird kein Überwachungsfoto ausgelöst.
Die Auslösung des Fotos erfolgt, wie bereits dargelegt, durch Erregung der Detektorschleife, welche in der Fahrbahn vor dem Haltebalken an der Signalanlage verlegt ist. Hierbei kann sowohl die Empfindlichkeit als auch das Ansprechverhalten des Detektors (Einfahren oder Verlassen der Schleife) eingestellt werden. Um auf dem Überwachungsfoto auch das vorliegende Rotlicht beweiskräftig zu untermauern, ist meist in Richtung der Kamera eine Kontrolleuchte am Signalmast montiert, welche parallel zur Rotleuchte der entsprechenden Fahrtrichtung aufleuchtet. Aus dem Wegstreckenunterschied zwischen den Fotopositionen des Fahrzeuges (es werden mindestens zwei Lichtbilder ausgelöst) läßt sich der Fahrtverlauf sowie die mittlere Fahrgeschwindigkeit des PKW rekonstruieren und somit der Rotlichtverstoß überprüfen. Bei der beschriebenen Überwachungsmethode sind folgende Fehlermöglichkeiten bisher aufgetreten bzw. denkbar:

Rotstart
Die Anzeige der Rotstartzeit kann um einen Betrag Dt zu lang gemessen werden. Hierbei ist zum einen die Auflösung der Zeitanzeige in 1/10 Sekunden und auch die Zeitspanne vom Schleifen-Detektor-Impuls bis zum Signal am X-Kontakt (TPH II) zu berücksichtigen. Weiterhin ist auch die Fahrtzeit von der Haltelinie (Verstoßzeitpunkt) bis zur Mitte der Induktionsschleife in der Distanz D hinter der Haltelinie relevant. Entsprechend ergibt sich eine Näherungsgleichung von
delta t = 0,2 s + (0,1 x D)s
(bei einer mittleren Geschwindigkeit von ca. 10 m/s)
Bei einem Abstand der Schleifenmitte (D) von ca. 3,5 m ergibt sich hieraus eine Fehlertoleranz von
delta = 0,55 s.
Wird diese Problematik berücksichtigt, sind Verzögerungszeiten vom Rotstart ab etwa 0,5 s sinnvoll.
Die Zeitmessung des im Gerät eingebauten Oszillators ist meist sehr genau und wird durch die Überprüfung des zuständigen Eichamtes bestätigt. Beim Start der Stoppuhr selbst können Fehler lediglich bei falscher Anschaltung an der Steuerung der Lichtsignalanlage auftreten.

Detektorauslösung
Bei entsprechender Empfindlichkeit des Detektors kann dieser auch bereits durch Fahrräder oder ähnliche Fahrzeuge und Gegenstände, welche möglicherweise auch von Fußgängern im Bereich der Detektorschleife geführt werden, ausgelöst werden. Im Einzelfall ist hier das vorliegende Überwa-chungsfoto hinsichtlich etwaiger im Lichtbild erkennbarer Fehlerquellen und auch die Einstellung der Detektorschleife zu überprüfen. Weiterhin kann es auch prinzipiell nicht ausgeschlossen werden, daß die Detektorschleife durch weitere Fahrzeuge sowohl im auf- als auch ablaufenden Verkehr ausgelöst wurde. Auch diese Fehler lassen sich auf den entsprechenden Lichtbildern je nach Einstellung der Kamera erkennen.

Signalanlagen
Wie bereits dargelegt, beginnt die Zeitmessung in der Überwachungsanlage durch Anliegen des Rotstartsignales. Dieses 220 Volt-Signal wird von der Steuerung der Signalanlage übernommen. Fehler können hier zum einen durch unsachgemäßen Anschluß des Eingangssignales im Steuergerät oder auch durch Fehler der Signalanlage selbst eintreten. Während kurzfristige Störungen der Signalanlage (Stromversorgung, Feuerwehrrot, Ausfall von Signalgebern etc.) durch Einsicht in die entsprechenden Unterlagen der Stadtverwaltung oder der mit der Wartung beauftragten Firmen erkennbar werden, sind längerfristige Gerätefehler oder auch Anschaltfehler nur durch präzise Überprüfung des relevanten Filmes und auch der Messung der Signal- und Überwachungsanlage selbst erkennbar. Hierzu sind von den Verfassern verschiedene Meßgeräte konzipiert worden, wobei zum einen die Anschaltdauern der einzelnen Signalgeber (z. B. Gelblichtkontrolle über 3000 ms) als auch die Zeitdifferenz zwischen Rotstart und Blitzauslösung zur Kontrolle der Überwachungsanlage ermittelt werden kann. Im Rahmen dieser Problematik ist insbesondere auch auf die sogenannte Gelblichtdauer-Problematik hinzuweisen, wobei üblicherweise Gelbzeiten von drei Sekunden [Anm.: 3 Sekunden bei 50 km/h Höchstgeschwindigkeit; 4 sec. bei 60 km/h und 5 sec. bei 70 km/h] an innerörtlichen Lichtsignalanlagen eingestellt werden. Bei bestimmten Gerätetypen ist es jedoch möglich, daß diese drei Sekunden deutlich unter- oder überschritten werden, so daß möglicherweise auch weit kürzere Gelblichtzeiten als drei Sekunden, nicht ausgeschlossen werden können. Im Einzelfall ist dann zu überprüfen, ob eine Vermeidbarkeit des Rotlichtverstoßes unter Berücksichtigung einer verkürzten Gelbzeit überhaupt möglich war. Auch diese Gelbzeiten können mit speziellen Meßgeräten fortlaufend kontrolliert und im Einzelfall überprüft werden. Die vorschriftsmäßige Anschaltung der Verkehrsüberwachungsanlage kann lediglich durch Auslösen von Testfotos, wiederum mit speziellen Meßgeräten überprüft werden.

Nach einer Übersicht der Zeitschrift "Auto", Ausgabe 8/92, werden folgende Toleranzen gewährt:

0,5 Sekunden 0,8 Sekunden 1 Sekunde
Hessen Bremen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Hamburg Berlin
Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Bayern
Saarland Niedersachsen neue Bundesländer

 

INFOBOX  
 
Autor: Wolf-Dieter Beck und Ulrich Löhle
Quelle: Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren
Bildquelle:
Erstellt: 30. Mai 1999
 

 

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