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Radarpistole SPEEDCONTROL

Radarpistole
Bild 1: Radarpistole SPEEDCONTROL

Dieses Gerät wird vorwiegend in Bayern zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. Aufgrund unten genannter besonderer Problematiken wird es allerdings nur noch selten eingesetzt.

Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
Sendefrequenz: 24,125 GHz
Antennentyp: Kegelhorn, 23 dBi Gewinn
EIRP: < 500 mW
Halbwertsbreite: 12°
10 dB-Breite: 36°
Leistungsdichte: 0,31 mW/cm²
(gemessen am Horn)
Polarisation: zirkular linksdrehend
Ansprechreichweite: > 1 km
Meßwinkel:
Meßwiederholrate: 0,8 s
Meßzeit: 22,34 ms
Temperaturbereich: -20 °C bis +60 °C
Meßbereich: 20 km/h bis 199 km/h
Verkehrsfehlergrenze: 3 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h
3% bei Meßwerten oberhalb 100 km/h
Stromversorgung;: 12 V, ca. 0,5 A

Es fällt auf, daß der Meßwinkel mit 0° angegeben ist, d.h. das Meßgerät ist theoretisch parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen. In der Praxis ist dies natürlich nicht möglich, da das Meßgerät ja zur Erfassung der Fahrzeuge nicht mitten auf der Fahrbahn plaziert werden kann. Durch die Aufstellung am Fahrbahnrand ergibt sich ein Winkelfehler, der sich aber stets zugunsten des Betroffenen auswirkt.
Die Leistungsdichte ist mit 0,31 mW/cm² sehr gering; sie liegt weit unterhalb der zulässigen Leistungsdichte bei Ganzkörperexposition (10 mW/cm²). Bei unbeabsichtigter Anstrahlung von Personen sind daher keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten.

Mögliche Meßfehler durch mehrere Fahrzeuge im Radarstrahl. Bedingt durch die hohe Reichweite des Radarstrahls (bis zu 1 km) kann nicht ausgeschlossen werden, daß andere Fahrzeuge als das anvisierte Fahrzeug erfaßt werden. Es wird dann zwar ein gültiger Meßwert ermittelt, aber die Zuordnung desselben zu einem bestimmten Fahrzeug bleibt unsicher.

Im Laborversuch ließ sich das Gerät durch externe Störsender im gleichen Frequenzband (K-Band) beeinflussen. Bedingt durch die Tatsache, daß die Arbeitsfrequenz des Meßgerätes auch für andere Zwecke (nichtnavigatorischer Ortungsfunk) freigegeben ist, ist es unerläßlich, daß das Bedienungspersonal vor Beginn einer Messung das Gerät auf höchste Empfindlichkeit stellt und durch einen Rundumschwenk (360°) prüft, ob sich im Erfassungsradius des Meßgerätes ein Störsender befindet. Bei Störungen leuchtet entweder die Anzeige "RFI" am Meßgerät auf oder es wird ein Geschwindigkeitsmeßwert angezeigt, obwohl sich kein bewegtes Objekt in der Nähe befindet.

Um eine sichere Messung mit der Radarpistole SPEEDCONTROL durchzuführen, ist auf folgende Punkte unbedingt zu achten:

  • Die Messung darf nur durch einen Bediensteten durchgeführt werden, der an einem speziellen Lehrgang teilgenommen hat und mit den Besonderheiten des Geräts vertraut ist.
  • Das Meßgerät muß selbstverständlich geeicht sein; die Eichgültigkeitsdauer darf noch nicht abgelaufen sein.
  • Von der Meßstelle ist ein Foto anzufertigen. Besonderheiten der Meßstelle können dann später ggf. durch einen Sachverständigen gewürdigt werden.
  • Die vorgeschriebenen Funktionsprüfungen müssen vor Beginn und am Ende einer Messreihe durchgeführt werden. Hierzu gehören der Anzeigentest "888", der Quarztest "32" und der Stimmgabeltest "80". Die Ergebnisse dieser Tests sind im Meßprotokoll festzuhalten.
  • Durch Prüfung der Ansprechreichweite von LKW ist der wirksame Strahlungsbereich festzustellen und ggf. in einem (weiteren) Foto zu dokumentieren.
  • Langsames Schwenken der Radarpistole in einem Vollkreis (360°) zur Auffindung möglicher Störquellen
  • Im wirksamen Strahlungsbereich darf sich während eines Meßvorgangs nur ein Fahrzeug aufhalten. Der Einsatz der Radarpistole SPEEDCONTROL scheidet damit auf vielbefahrenen Strecken aus.
  • Das angepeilte Fahrzeug ist auf einer Strecke von mindestens 40 m fortlaufend (= mit mindestens zwei Meßwertausgaben) zu erfassen, wobei diese Meßstrecke sich insgesamt innerhalb einer Entfernung von 400 m befinden muß.
  • Das akustische Dopplersignal ist mitzuhören und zu bewerten. Sprunghafte Veränderungen in der Tonhöhe deuten auf Störvorgänge (z.B. mehrere Fahrzeuge im Meßstrahl) hin.
  • Der Meßwert ist in einem Protokoll festzuhalten. Nach Möglichkeit sollte wegen des fehlenden Registrierfotos das Meßergebnis dem Betroffenen gezeigt werden, und erst dann eine neue Messung gestartet werden.

 

INFOBOX  
 
Autor: Michael Heier
Quelle:
Bildquelle: Bild 1: PTB
Erstellt: 9. Mai 2000
 

 

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