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Stellungnahme - ROBOT FOTO UND ELECTRONIC GMBH

TRAFFIPAX-Verkehrsüberwachungstechnik, Ihre E-Mail vom 9.8.1999

Sehr geehrter Herr Heier,

Ihre Internet-Website http://www.radarfalle.de ist uns durchaus ein Begriff, und wir geben gerne zu, daß wir es, wenn es die Zeit erlaubt, recht unterhaltsam finden, hierin zu stöbern. Besonders amüsieren uns immer wieder die teilweise bizarren Tips und Tricks, mit denen sich rasende Verkehrsteilnehmer vor den ach so schlimmen Radarfallen zu schützen versuchen.

Auch wenn wir als nicht ganz unbedeutender Hersteller von Verkehrsüberwachungsanlagen die Solidargemeinschaft der Raser aus verständlichen Gründen nicht unterstützten möchten, ist es Prinzip unserer Geschäftspolitik, interessierten Kreisen jedweder Couleur Informationen über unsere Technik zugänglich zu machen.

Aus diesem Grunde erhalten Sie beigefügt Prospekte über folgende Produkte:

[...]

Gebrauchsanweisungen für die vorstehenden Geräte stellen wir, und das bitten wir zu verstehen, nur den Anwendern selbst oder vereidigten Sachverständigen (gegen Entgeld) zur Verfügung.

Da wir, wie schon gesagt, eine absolut offene Informationspolitik betreiben, haben wir gegen eine teilweise oder auch vollständige Veröffentlichung der Prospekte in Ihrer Website nichts einzuwenden.

Wenn wir nun schon einmal den Kontakt mit Ihnen eingegangen sind und darüber hinaus Bereitschaft zeigen, Sie mit Informationsmaterial zu versorgen, so halten wir es gleichzeitig für unsere Pflicht, Sie als Autor ganz persönlich anzusprechen und an Ihr (sicherlich vorhandenes) Verantwortungsgefühl zu appellieren.

Viele Medienbeiträge lassen heute jegliches Gespür für Fragen der Verkehrssicherheit vermissen. Oft ist noch nicht einmal der Hauch einer differenzierten Betrachtungsweise erkennbar. Es entsteht der Eindruck, als würde von interessierten Kreisen heute ausschließlich der Gedanke der primitiven Abzockerei verfolgt und dem Slogan "Freie Fahrt dem freien Bürger" das Wort geredet.

Wir bedauern es außerordentlich, daß das Thema Verkehrssicherheit auf Ihrer Website und auch in vielen anderen Publikationen praktisch keine Beachtung findet. Schließlich haben Sie durchaus meinungsbildende Macht und damit ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung. Für all diejenigen, die mit dem Thema Verkehrssicherheit verantwortungsvoll umgehen, ist es geradezu ein Schlag ins Gesicht, wenn man verkehrswidriges Verhalten gewissermaßen als Kavaliersdelikt bezeichnet und alle, die sich ernsthaft um Verkehrssicherheit bemühen, in die Gilde der Abzocker einordnet.

Damit Sie künftig in der Lage sind, etwas differenzierter über die kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung zu informieren, fassen wir die wesentlichen Aspekte wie folgt zusammen:

  1. Nicht angepaßte Geschwindigkeit ist nach wie vor Unfallursache Nr.1 in Deutschland. Dies weisen die jährlichen Verkehrsunfallstatistiken immer wieder aus.
  2. Im Jahre 1998 starben in Deutschland wieder fast 10.000 Menschen im Straßenverkehr, davon mehr als 3.000 innerhalb geschlossener Ortschaften. Hauptbetroffene sind Fußgänger und Radfahrer, Kinder und ältere Menschen.
  3. Der volkswirtschaftliche Schaden, der der Gesellschaft durch Verkehrsunfälle entsteht, geht in die Milliarden.
  4. Allein aus diesen Gründen ist der Staat dem Bürger gegenüber geradezu verpflichtet, einen Beitrag zur Gefahrenabwehr zu leisten. Dies geschieht sowohl durch verkehrserzieherische Maßnahmen (Finanzielle Unterstützung der Verkehrswacht, Verkehrserziehung in den Schulen, mahnende Appelle an den Verkehrsteilnehmer bei Verkehrskontrollen durch die Polizei) als auch durch straßenbauliche Maßnahmen (Instandhaltung von Straßen, Aufpflasterungen in verkehrsberuhigten Zonen, Umwandlung
    von gefährlichen Kreuzungen in Kreisverkehr, Bau von Umgehungsstraßen).
  5. Verkehrserziehung und straßenbauliche Veränderungen allein führen jedoch eindeutig nicht zum Ziel. Alle Experten sind sich einig, daß ein hohes Maß an Verkehrssicherheit nur dann erreicht werden kann, wenn die präventiv wirkenden Aufgaben flankiert werden durch sinnvolle Überwachungen des Straßenverkehrs mit repressiven Folgen für den Verkehrsteilnehmer.
  6. Zu Beginn der Verkehrsüberwachung war die repressive Überwachung ausschließlich Aufgabe der Polizei. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und um die Polizei für die notwendige Intensivierung der Verbrechensbekämpfung zu entlasten, wurde seitens der Innenministerien die Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs auch auf kommunale Behörden (Landkreise, Stadtverwaltungen) übertragen. Die kommunalen Behörden waren gehalten, das aufgrund der reduzierten
    polizeilichen Überwachungstätigkeit entstehende Vakuum auszugleichen. Insofern kann man den Einstieg einer kommunalen Behörde in die fotografische Verkehrsüberwachung auch als von höherer Stelle auferlegte Pflicht verstehen.
  7. Geregelt wurde (und wird) die kommunale Verkehrsüberwachung durch entsprechende Erlasse der Innenministerien. In diesen ist eindeutig geregelt, wie fotografische Verkehrsüberwachung durchzuführen ist. So gilt bundesweit, daß nur an Stellen überwacht werden sollte, die aufgrund der Unfallstatistiken einen besonderen Gefährdungscharakter aufweisen oder sich in anderen schützenswerten Bereichen (Schulen, Kindergärten, Altenheime, 30-km-Zonen) befinden.
  8. Bei der Festlegung der Meßstandorte arbeiten die kommunalen Behörden grundsätzlich mit der Polizei zusammen. In der Regel wird die Unfallkommission bemüht, die nach bestem Wissen und Gewissen die Meßstellen festlegt.
  9. Diese werden grundsätzlich von den kommunalen Behörden veröffentlicht, um dem Bürger zu zeigen, daß man nichts zu verbergen
    hat. Gleichzeitig ist mit der Bekanntgabe der Meßstellen eine hohe Präventivwirkung verbunden. Allein hieran kann man erkennen, daß das Ziel der fotografischen Verkehrsüberwachung nicht mit finanziellen Aspekten verbunden ist, sondern sich ausschließlich an dem Gedanken der Erhöhung der Verkehrssicherheit orientiert.
  10. Wie sehr fotografische Verkehrsüberwachung Gefahr für Leib und Leben abwenden kann, zeigt das Beispiel des Kreises Borken in Westfalen.

Dieser Kreis ist einer der Pioniere auf dem Gebiet der stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Seit 1991 setzt man zur Entschärfung von Unfallbrennpunkten stationäre Verkehrssicherheitsstechnik unseres Hauses ein. Um die Wirksamkeit zu dokumentieren, führte die Kreispolizeibehörde Borken im Bereich der Meßplätze eine "Vorher" - "Nachher" -Unfallanalyse durch.

Die Anzahl der Unfälle ging im Vergleichszeitraum von 3 Jahren von 330 auf 183 zurück (-44,5 %), die Anzahl der Verletzten reduzierte sich von 224 auf 95 (-54,6 %) und die Anzahl der getöteten Verkehrsteilnehmer vermindertes sich um 19 Personen von 24 auf 5 (- 79,2 %).

Wie Sie aus den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, ist fotografische Verkehrsüberwachung sinnvoll und zwingend notwendig. Sie findet niemals aus monetären Gründen statt sondern immer nur mit dem Ziel, dem Bürger eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Insofern liegt die fotografische Verkehrsüberwachung im Bürgerinteresse und ist keineswegs gegen den Bürger gerichtet.

Im übrigen kommen die Überschüsse aus der fotografischen Verkehrsüberwachung (sofern es überhaupt angesichts der Geräte- Personal- und Folgekosten überhaupt Überschüsse gibt) niemandem sonst als dem Bürger zugute, denn hiermit werden zum Beispiel kostenaufwendige verkehrsberuhigte Zonen finanziert, für deren Einrichtung ansonsten die kommunalen Abgaben erhöht werden müßten.

Wir würden es begrüßen, wenn Sie künftig in der Lage wären, die vorstehend genannten Aspekte in ihrer Website oder auch in anderen Publikationen zu berücksichtigen.

Hiermit könnten Sie als Autor einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und darüber hinaus nicht zuletzt auch Ihre Fachkompetenz unter Beweis stellen.

Mit freundlichen Grüßen
ROBOT FOTO UND ELECTRONIC GMBH
Verkehrssicherheitssysteme

 

INFOBOX  
 
Autor:
Quelle: ROBOT
Bildquelle:
Erstellt: Sommer 2000
 

 

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